Hallo,
ich bin am 01.09.2006 nach Selbständigkeit in Hartz 4 gekommen. Zum 01.10.2006 ist meine Freundin bei mir eingezogen. Sie hat seit dem 01.10.2006 einen festen Job und erhält Netto ca. 1.300 Euro. Keine Kinder vorhanden.
Ich bekomme nun 188 Euro vom Amt; diese Summe wird direkt an den Vermieter überwiesen (den Restmiete zahlt meine Freundin).
Nun meine Frage: Darf das Geld von meiner Freundin schon voll angerechnet werden? Die Frage ist aufgekommen, da ich gehört habe das von einer eheähnlichen Gemeinschaft erst ab einem Jahr ausgegangen wird?!
Bitte helft mir weiter!
Danke