wir als eheänliche gemeinschaft haben im vergangenen jahr post von der arge bekommen wegen unangemessener unterkunftskosten wir haben zwei kinder eine ist 18 jahre und einer ist 8 jahre. unsere tochter lebt noch in unser wohn-ung bekommt aber keine leistung mehr von der arge,weil sie BAB bekommt.
nun meine frage:-darf meine tochter mit ihrem freund zusammen ziehen.
:-nun will ich mit meinem behinderten sohn (70%)in eine eigene wohnung ziehen und meine nochpartnerin in ihre eigene, da unser gemeinsamer sohn grosse aufmerksamkeit benötigt haben wir uns entschlossen in das gleiche haus zu ziehen.wird dies von der ARGE akzeptiert
Mfg nic2:
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