Ü 25 Anspruch?

  • So erstmal Hallo an alle die mitlesen.
    Ich habe im WWW leider keine antwort gefunden, vieleicht könnt ihr mir helfen.


    Ich bin 19Jahre alt.
    Vor 7Monaten zog ich von Leipzig nach Essen/ Ruhrgebiet zu meinem Freund der umzug war NICHT genemigt. In Essen hatte ich einen Vollzeit job befristet auf einen Monat welcher 3 mal verlängert wurde , also 3 Monate gearbeitet.


    Nach 3 Monaten wurde ich erwerbslos und habe den ALGII antrag erst verspätet in 11/06 gestellt er wurde abgelehnt da ich nach leipzig zu meinen eltern zurück könnte.


    Jetzt habe ich einen 400? job und würde mir gern eine kleine wohnung suchen da ich mich von meinem freund getrennt habe und in Essen bleiben möchte.


    Wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe, habe ich anspruch auf übernahme der Miete? und ergänzendem ALGII?

  • Das ist schwierig, weil inzwischen für alle unter 25 Jahren die Regel gilt, dass sie bei ihren Eltern wohnen. Es gibt aber auch Ausnahmen. ALlerdings muss sie Wohnungssuche genehmigt sein, das heißt. du musst von deinem zukünftigen Vermieter einen Bescheid und einen ununterschrieben Mietvertrag vorlegen. Der Umzug und damit auch das Geld für die Miete wird nur genehmigt, wenn die Wohnung in Preis und Größe und auch begründet gewählt wird. Hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend