Hab ich ja abgemeldet, nur Zeugnis Fachhochschulreife krieg ich keins derzeit, weil noch Gebührenrückstände vorhanden sind, aber eine Schulabgangsbestätigung, sowas gibt es gar nicht, was von mir da das Jobcenter verlangt, da kann ich nur die Nichtzulassung zum Abitur vorlegen und auf mündliche Absprache mit dem Schulleiter zum Abgang seit 31.01. verweisen. Und solange bekomme ich nicht ALG II obwohl es mir zusteht! Und solange wurde ich gezwungen durch Jobcenter Mitarbeiter wissentlich für Februar und März BAfÖG zu Unrecht zu beziehen und die Meldung verzögern. Es wurde also eine Straftat verlangt. Hingegen wird mir dann gesagt, es fehle, dass BAfÖG Beendigungsschreiben, das ich ja nicht vorlegen kann, wenn so eine Straftat verlangt wird. Da hat ein Mitarbeiter Mist erzählt und selbst wenn, ich die Meldung der Beendigung direkt am 31.01. gemacht hätte, wäre ich nun verhungert, da ich ja nichts erhalten hätte, nicht mal das mir nicht zustehende BAfÖG.
Somit habe ich NUR RÜCKFORDERUNGEN ABER KEINE LEISTUNGEN! Bafög zu Unrecht und ALG II stattdessen rechtswidrig unterschlagen. Daher muss das Gericht entscheiden!
Ich lebe von den Anwälten und Inkassi, jeder Furz ist schon Gläubiger geworden. Wenn ein Box Eier und eine Kiste Cola schon zum Gläubiger werden. Wenn Deutsche Post und die Einkaufsmärkte bereits Inkasso mahnen, dann ist wirklich Scheiße im Quadrat. Soweit darf es nicht kommen. Aber ich lebe ja vom Briefkasten und hoffentlich nicht mehr lange, das geht so nicht, fünfzig Gläubiger, 50€ Tilgungsrate bei einer Schuldnerberatungsstelle als Vergleichsangebot, ob einer zustimmt ist fraglich und dann bin ich auch damit schon zweimonatig im Rückstand.
Also nix zahl ich, führt zu Zechprellerei, weil Jobcentermitarbeiter dazu zwingen, das zu begehen! Es werden Straftaten verlangt. Klar Konto ersauft, du zahlst mit Karte und kriegst die Ware und nach drei Tagen sind sovielmal Vormerkungen, da ist die Zahkung storniert, und kriegst die Ware geschenkt, aber wer gibt schon geschenkt? Das geht in Inkasso, Adressermittlung über die Bank etc. Die Butter auf Rechnung übers Inkasso, das kann teuer werden!
Es gibt nämlich den
http://www.frag-einen-anwalt.de/Inkassoforderung-nach-nicht-ausgefuehrter-EC-Kartenzahlung---f268892.html
und der führt auf den Fall etwa gleich und das kann teuer werden, aber zahlt ja alles in der Klage auch noch als Schadensersatz das Jobcenter, werde ich auch als Nachweis dann anbringen, da ich sonst längst bezahlt hätte, wenn Drittschuldner, Jobcenter nicht im Verzug wäre.