Was kann man eigentlich alles beantragen wenn man Hartz 4 Empfänger ist.

  • Also ich finde es schon unverschämt wie das hier verallgemeinert wird.
    Ich bin mein ganzes leben Arbeiten gegangen, habe nie etwas vom staat bekommen seit 2 Jahren
    bin ich zu krank um zu arbeiten, habe mich durch die Politik Einführungen Kaput gemacht,
    musste auch alleine 2 kinder groß bekommen für einen hunger lohn.
    Und wenn ich den Schwachsinn lese schau dich in anderen Ländern um könnte ich kotzen
    die zahlen auch nicht soviel steuern und haben nicht solche abgaben wie wir, unser staat macht uns Kaput nicht die die arbeitslos
    sind denkt mal darüber nach was ihr hier vom stapel last.

  • Ich denke immer noch, dass Hartz 4 wirklich extremster Luxus ist, nachdem ich nun BAföG einundhalb Jahre bezogen hatte. Im Bafög hatte ich 300€ weniger, also nur rund 99-130€ zum Leben inkl aller Kosten, der Rest geht für Miete drauf. Der Soziale Dienst meinte, evtl. Hätte mir damals der Zuschuss vom Jobcenter zum BAföG nicht abgelehnt werden dürfen und ich soll bald einen Überprüfungsantrag stellen. Ich habe quasi faktisch, vom Briefkasten gelebt, Mahnungen über Mahnungen, 50 Gläubiger und bereits Schulden bei Lebensmittelmärkten, wegen gescheiterter Kartenzahlung und Krankenkassenschulden. Seit dem finde ich, Hartz 4 ist wirklich Luxus, wobei es zum Leben nicht wirklich reicht, aber BAföG ist ja nur die Hälfte vom Lebensunterhalt oder hab ich was falsch gemacht oder zu wenig beantragt. Die Frage was man alles beantragen kann ist sehr gut und denn ich finde unser System ist der reinste Betrug, Arbeiten nur für die Griechen, Altervorsorge, Rentenversicherungsfonds, alles kriegen nur die Griechen, daher geht hier nur wirklich Vermögrn zu verschweigen und Einkommen nicht anzugeben, denn man muss sich gegen den Staat wehren, denn der bescheist uns auch in einer Art, die mehr als erschreckend ist!

  • Ja laut Sozialer Dienst habe ich ja vermutlich rund 3000€ zu wenig erhalten, weil ein Bescheid falsch war. Wenn man diesen Fall hier nimmt, trifft das Ähnliches nur, dass der deutlich mehr erhalten hat als ich, in der gleichen Lage nur, dass der nicht so ein schwerer Fall ist, wie ich mit 70% Schwerbehinderung, ein Auge, chronische Migräne und nicht so gute Orientierung und haufenweise Allergien.


    Der Fall hat auch noch geklagt, obwohl der doppelt so viel erhalten, daher klar, wie mir gesagt wurde, muss ich einen Überprüfungsantrag stellen, wenn ich dann überhaupt meine mir zustehende Leistung durchgeplant habe. Dann stehe ich nicht da, wo ich stehe, aber war ja rechtswidrig, der sehr ähnliche Fall ist ja der:


    http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/anrechnung-von-bafoeg-leistungen-auf-hartz-iv-leistungen-320349

  • Der bezog immerhin noch Leistungen nach dem SGB II und musste auch auf einer privaten Schule Gebühren zahlen, mir hingegen wurden ja die Leistungen nach SGB II komplett verweigert, sodass ich gemäß der Kosten Miete+Strom+Schulgebühren+Krankenkasse bereits von 645 bei 95€ Rest lande, darin ist noch nichts enthalten, weder Telefon, noch Fahrtkosten noch Schulbücher noch Lebensmittel, noch sonst was, ich habe also strikt betrachtet bei ALG II maximal Strom undSchulgebühren noch in 399€ was also 304€ mehr ausmacht, nach ALG II, daher wird es wohl so sein, dass ich pro Monat aufgrund des falschen Bescheides mindestens 304€ nicht erhalten habe über mehr als 14 Monate hinweg!

  • Ja genau, und die habe ich nie erhalten, die Differenz da dazwischen! Und das ist ne Menge auf über ein Jahr!
    Das wurde mir ja abgelehnt, was zu prüfen wäre, wie mir gesagt wurde, sodass ich eine hohe Nachzahlung samt Schadensersatz bekommen müsste, da mir dieses Geld auch noch unterschlagen wurde, weshalb ich überall in Zahlungsrückstand geraten bin, was ich bei korrektem Bescheid nie gewesen wäre!

  • Schadensersatz... wovon träumst du eigentlich nachts? Ein Überprüfungsantrag gilt eh nur ein Jahr zurück, also maximal ab 1.1.2014 könntest du was bekommen. Und wie hoch das ist, dazu solltest du endlich mal aufhören, deinen blöden Sermon herunterzuplappern und Fakten liefern. Also: wie hoch ist die ANGEMESSENE Miete deiner Kommune für eine Person und wonach hast du Bafög erhalten (§ 12 Abs. XXXXX oder § 13 Abs. XXXX BAföGG). Bitte den genauen Paragrafen bzw. Angabe, was das für eine Schule/Ausbildung/Studium war, das du gemacht hast!



  • Das war brauchbar und hat gestimmt, ja damit kann ich voll zustimmen, aber voll!

  • Scheinbar habe ich nach 13 1.1 und Abs 2 Nr.2 Paragraph erhalten mit Mietzuschuss der so um die 200 liegt, was etwa 50% deckt, da aber zum Lebensunterhalt weniger als 399€ nach Hartz 4 stehen und von denen 200 weggehen, kann ja nach Schulgebühren und allen Kosten nur 300-400€ Schulden pro Monat verbleiben, sodass ich vom Briefkasten lebe, ja täglich nur MAHNUNGEN. Weil das Aussortieren dauernd Zeit kostet, kam ich natürlich nicht so richtig zum Lernen. Wäre BAfÖG bei 1600€ hätte ich bestanden.

  • Privates Abendgymnasium ist das gewesen. Kursstufe 12/2 ab da hat man ja BAföG Anspruch, Schulerbafög nicht darlehensweise (Frage mich ohnehin wie man, wenn es darlehensweise wäre, auf Schulden Leben kann) leider, weil vorher hatte ich noch Hartz 4 und die Krankenversicherung war noch gedeckt und ich hatte daher 300€ mehr im Monat zum Leben. Also hat man rund 99€ für den Lebensunterhalt und was kann man davon zahlen? Nix.


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    Frohe Festtage meinst Du etwa den Tag der grössten Deutschen Verzweiflung, den 3 Oktober????


    Elch[/QUOTE]


    Der war auch gut, der Elch, der hat hier durchaus die besten Beiträge, wie ich das so sehe und auch die Fairsten, was die Wirklichkeit angeht, die einzelne immer vergessen und glauben, Beamte arbeiten perfekt, nein sie sind nur Analphabeten, die alles hinauszögern und nur rumsitzen und Kaffeetrinken. Da gehört auch nicht viel dazu.

  • Wenn du Bafög nach § 13 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 BAföG Leistungen bezogen hast, dann steht dir kein Mietzuschuss zu. Den gibt es nur, wenn man nach § 12 BAföG oder nach § 13 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 Bafög bekommen hat.


    Also nix mit Nachzahlung.


    Macht das Spaß, uralte Beiträge rauszukramen und zu kommentieren oder ist das ein weiteres Zeichen deiner psychischen Erkrankung hier unnütz den Thread mit irgendwelchem Müll aufzuplustern?

  • Aber wenn es nicht den Bedarf deckt, dann deckt es doch nicht und Mehrbedarf ist ja auch nicht enthalten und wie kann es denn sein, dass man von nichts dann lebt? Von nichts und dann habe ich ja noch die unberechtigte Rückforderung, wo es darum geht rechtswidrig von nichts noch was wegzunehmen. Und dann noch Schadensersatz, weil das Jobcenter sich mit den Zahlungen schon zwei Monate im Verzug befindet, aber das habe ich ja bereits gerichtlich nun beantragt. Auch auf Schadensersatz bzw. Erstattung aller daraus entstandenen Kosten zu verurteilen, die durch das Unterschlagen vollständig zwei Monate entstanden sind, mein Kontostand ist ja immer noch bei 3,22€, damit ist noch nicht mal mehr die Kontoführungsgebphr gedeckt und Strom schon zwei Monate nicht bezahlt und Telefon und Internet und Schulgebühren etc.


    Dieser Fall ist ja auch so, nur nicht ganz so dramatisch wie bei mir aber sonst auch so und da war es anders, denn Immer mehr Schüler und Studenten brechen ab, weil sie entweder Strom, Miete oder Studiengebühren nicht zahlen können!


    http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/anrechnung-von-bafoeg-leistungen-auf-hartz-iv-leistungen-320349






    Da mein Kontostand 3,22€ ist und das schon seit mehr als einer Woche und mir meine Leistungen nach SGB II unterschlagen werden, sage ich momentan:


    ICH BESTREITE MEINEN LEBENSUNTERHALT VOM BRIEFKASTEN, WEIL DARAUF LÄUFT ES DOCH RAUS.


    Ich habe ja den Briefträger schon eingeweiht, wenn 50 Mahnbescheide auf einmal kommen, dann passen die nicht rein. Und ich schulde ja bereits auch bei REWE, für Lebensmittel, die ich bereits gegessen habe. Bekomme ja nichts, also wie in der Industriellen Revolution, wir in der Schule gelernt haben. MAN SAß EINFACH DA UND HATTE NICHTS, GAR NICHTS, PAUPERISMUs, weil die Menschen durch die Herstellung immer mehr modernere Maschinen, ihre Arbeitsplätze verloren, weil die Maschinen billiger waren. Somit hätten dann die Leute das Problem, dass es deren Arbeit nicht mehr gab, daher herrschte Armut, weil man da saß und einfach gar nichts hatte. Aber das war eine Andere Zeit. Doch bei MANCHEN ist das noch heute so, wie ich ja sehe.

  • Der Fall bei Rechtslupe ist ANDERS, weil das eine Schülerin war, die Bafög nach § 12 BAföG bekommen hat. Außerdem ist das ein Fall nach § 7 Abs. 6 SGB II gewesen, also eine Schülerin, die noch bei den Eltern wohnte und deshalb nicht nach § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen war. Du schreibst aber, dass du nach § 13 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 bekommen hast. Also eigene Wohnung. Damit § 7 Abs. 5 SGB II und KEIN Mietzuschuss nach § 27 Abs. 3 SB II, da Bafög nach § 13.


    Und damit hast du keinen Anspruch auf Mietzuschuss.


    Den anderen Sermon mit den 3,22 Euro, Briefkasten und was weiß ich: den schenk dir doch bitte endlich. Das geht einem echt auf den Keks. Woher sollen wir wissen, wieso das Jobcenter deinen Antrag seit Januar nicht bearbeitet? Vielleicht fehlen noch Unterlagen etc. Hier ist niemand Hellseher und mit Beiträge a la "Alles Analphabeten" und "Lebe vom Briefkasten" usw. helfen da garantiert nicht weiter.

  • Hast Recht, es wurde einfach, Analphabetismus, überlesen, dass ich bei Antragstellung bereits mittellos war. Und dann... Der Auftrag zur Straftat durch das Jobcenter, ich solle weiterhin BAFÖG beziehen, wissentlich zu Unrecht, obwohl die Ausbildung nicht mehr besucht wird und soll die Meldung über die Beendigung hinauszögern!


    Dagegen steht aber, die Aussage der anderen SB ich solle ein BAfÖG Beendigungsschreiben vorlegen und eine Schulabgangsbestätigung, obwohl Schulabgang ja nie bestätigt wird. Ich habe daher nur über das Nichtzugelassensein den Nachweis erbracht und darauf hingewiesen, dass der Abgang mündlich so abgesprochen wurde, weil ich mir die weiteren Schulgebühren für die Wiederholung nicht leisten kann!


    Jeder macht wie er meint, so das Motto im Jobcenter! Daher widerspricht sich Absatz 1 mit dem Zweiten und daher ja, wenn ich die Meldung hinauszögere, kann ich kein Beendigungsschreiben vorlegen, wenn ich die Meldung nicht hinauszögere, verhungere ich, weil mein BAfÖG Fristlos eingestellt und ein Vorschuss der Leistung SGBII mir verwehrt wird.


    Daher widersprüchlich und die Aussagen aufgrund Inkompetenz und Falschauskunft, eine Anleitung zur Begehung von Straftaten, ja und darauf habe ich bei der Anhörung über unberechtigt BAfÖG und Verzögerung der Meldung auch hingewiesen.


    Ich habe also darauf hingewiesen, dass ich zur Ordnungswidrigkeit durch das Jobcenter gezwungen wurde! Daher wurde auch keine Geldbuße bislang verhängt. Die Widersprüchlichkeit habe ich auch bei Gericht erwähnt! In meinem Fall ist ja schon so, dass die Unterlagen, wenn noch mehr benötigt werden nicht mehr eingereicht werden können, worauf auf die Grenzen zur Mitwirkung hingewiesen werden muss, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch die Mitwitkung ein Schaden für Leib und Leben in Kauf genommen wird. Insofern verletzte ich wenn ich weiter noch angeschrieben werde, nachdem alle Unterlagen mehrfach bereits vorliegen, NICHT meine Mitwirkung. Kein Papier und keine Briefmarke und Hungersnot und keinen Cent ist da schon ein begründeter Grund und genügend Schädigung!



    Paragraph 65 1 Ziffer 2 SGB I !

  • Macht das Spaß, uralte Beiträge rauszukramen und zu kommentieren oder ist das ein weiteres Zeichen deiner psychischen Erkrankung hier unnütz den Thread mit irgendwelchem Müll aufzuplustern?



    Ich hab die gescheiten rausgesucht, und bin immer noch nicht so fündig geworden, was man beantragen kann. Was kann man beispielsweise beantragen wenn BAfÖG allein nicht reicht um die Kosten zu decken, kein Kindergeld mehr zusteht und ALG II aufstockend abgelehnt wird? Was kann man beantragen, wenn die Bearbeitung von Leistungen nach SGB II verweigert wird, man muss ja Übergangsweise bis zur Klage was haben. Was kann man also beantragen, wenn der Sachbearbeiter des Jobcenters, sich weigert, den Antrag auf Leistungen nach SGB II zu bearbeiten? Also rumsitzen und Kaffeetrinken.


    Und dann noch die Verwehrung von Vorschüssen bei Mittellosigkeit, dadurch wird man zum Hungern gezwungen und das kann nicht sein, auch da müsste man was beantragen können, worauf man sofort eine Auszahlung bekommt. Hungern ist nicht menschlich und Kontoabsaufen, vom Briefkasten leben längst nicht. Täglich sechs Mahnungrn, aufgrund eines Drittschuldners, der sich Jobcenter nennt, geht nicht. Man steht dann in der rechtlichen Lage, dass man seinen Zahlungsvepflichtungen nicht nachkommt, weil ein Drittschuldner, in dem Fall Jobcenter haufenweise schuldet! Da sollte man einen Ersatzleistung beantrage müssen, damit einem nicht komplett wie in meinem Fall der Boden unter den Füßen weggerissen wird!

  • Erstmal: ALG 2 hängt nicht nur davon ab, ob man kein Geld hat. Ist man weiterhin Azubi (so recht werde ich aus deinem Geschreibsel nicht schlau, ob du dich nun von der Schule abgemeldet hast oder nicht, wenn nicht, dann bist du nunmal Azubi/Schüler) bist du NICHT ALG 2 berechtigt, egal, ob du nun 3,22 Euro oder 0,00 Euro auf dem Konto hast).