Hallo,
bin neu hier da ich gefahr gehe mein Job zu verlieren.
Nun meine Angst lt. Gesetz darf man 1 PKW haben, ich habe seit Jahren 2 ein im Sommer ein für Winter, aber ganz alte und billige sind es zeitwert bei ca. 600e, zumal der eine bereits 3mal wirtschaftl. Totalschaden war und ich das Auto aus Liebhaberei, Hobby, noch habe und nur kurz mal 3 Monate fahre ansonst den anderen der vom Zustand her noch schlimmer ist. Muß ich um eines der Autos dann fürchten? Soll ich einen auf wen anders um melden? Mein Freund hat selber eines und macht Lehre bekommt aber ein Zuschuß von der Arge (statt BAB) kann ich ein der PKWs auf ihn ummelden oder darf er auch nur sein einen haben???
Bitte antwortet mir schnell, mir sind die Autos sehr sehr wichtig!!!
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Besondere Härte" bei Vermögensverwertung 2
- scarabäus
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 7,4k
2
-
-
-
-
"Geschontes Sparguthaben" von Unterhaltsverpflichteten 3
- Elfi113
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 7,8k
3
-
-
-
-
> 25 Jahre, wohnhaft bei den Eltern 1
- Uschi013
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7,5k
1
-
-
-
-
1/10 haus geerbt 1
- miranda
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,1k
1
-
-
-
-
15000 Euro Erbschaft
- manu2000
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 4,3k
0
-