ich lebe getrennt von meiner frau und habe meine tochter alle 2 wochen zum we. außerdem in den ferien. suche nun eine antwort wie hoch der anspruch gegen über dem amt ist. den nach dem urteil vom bundessozialgericht (07.11.2006) steht mir ja anteilig was zu. finde aber nirgends etwas über die höhe. des weiteren wurde mir heute vom amt mitgeteilt das ich darauf keinen anspruch hätte. danke an alle die mir weiter helfen!!
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Hola,
irgendwie ist aus deiner Frage nicht wirklich zu erkennen was du willst.Ich denke mal du redest von hartz4.Sollte das der Fall sein erzaehle mal warum sie es abgelehnt haben.Oder stelle bitte deine Frage praezieser.Gruss,schronny
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Hallo jensel,
ich gehe mal davon aus das es hier um die Umgangskosten geht.
1. Fahrtkosten ist als Darlehnsübernahme möglich
2. Beantragung eines anteiligen Regelsatzes des Kindes ( Verpflegungskosten)
SG Schleswig vom 09.03.2005 S 2AS 52/05ERLiebe Grüße
Kätzchen
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