Eigene Wohnung obwohl unter 25?

  • Hallo.. Bin grade neu hier und kenn mich noch nicht so wirklich aus... Weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin mit meinen Fragen, wenn nicht, dann bitte das Thema verschieben oder so.. ;)


    Ich bräuchte mal dringend eure Hilfe... *seufz*
    Es geht um meinen Freund, der kriegt seit letztem Jahr ALG 2. Bis vor ca. 3 oder 4 Monaten hat er in einer eigenen Wohnung gewohnt, die er dann aufgeben musste, weil der Vermieter die Wohnung nun selber nutzt. Er wollte sich dann daraufhin eine Wohnung in meiner Nähe suchen (anderer Landkreis), hat aber auf die Schnelle nichts gefunden und da er ja schlecht auf der Straße leben konnte, ist er mit seiner Mutter (auch ALG2-Empfängerin) zusammen in ihre neue Wohnung gezogen, was so vom Amt auch genehmigt worden ist. Nur, die Wohnung der Mutter war eigentlich für sie alleine gedacht (hat auch nur knapp 50m^2 und wurde für sie alleine auch genehmigt) und es sollte ja keine Dauerlösung sein, nur solange, bis mein Freund eine Wohnung in meinem Landkreis gefunden hat. Er will nicht mehr in seinem anderen Landkreis bleiben, weil mein Landkreis eben erstens mal zentraler liegt und er sich da mehr Chancen erhofft, endlich eine Arbeit zu finden und zweitens möchte er halt auch etwas näher bei mir wohnen, weil wir uns so kaum sehen können - ist halt doch eine recht große Entfernung...
    So.. Nun ist er ja aber unter 25 und es wurde da ja dieses neue Gesetz erlassen, dass man da nicht mehr ausziehen darf, wenn man ALG2 empfängt...
    Gilt das jetzt für ihn auch, obwohl er ja bisher immer eine eigene Wohnung hatte und das bei seiner Mutter nur als Übergangslösung gedacht war? Er hat auch bereits einen kompletten eigenen Hausstand, also sämtliche Möbel und Gebrauchsgegenstände usw...
    Der Sachbearbeiter von seinem Arbeitsamt hat nämlich gemeint, das mit dem Ausziehen könne er gleich vergessen bis er 25 ist... :eek:
    Aber bei seiner Mutter wohnen bleiben kann er ja auch nicht - die Wohnung ist viel zu klein für zwei Personen... Gut, wenn es sich um ein Paar handelt, würde das schon gehen, aber als Mutter und Sohn schläft man schließlich nicht in einem Bett! Die Wohnung hat zwei Zimmer, Wohn- und Schlafzimmer eben... Momentan ist es so, dass immer einer von den Beiden im Wohnzimmer auf der Couch schlafen muss und das kann ja auch nicht so weitergehen?!


    Mein Freund hätte jetzt in meinem Landkreis eine passende Wohnung gefunden, von der Größe her optimal (35 m^2) und auch von den Kosten würde es genau auf die Angaben vom Arbeitsamt passen - aber darf er denn jetzt wirklich nicht umziehen?
    Und wie läuft das, wenn man von einem Landkreis in den anderen ziehen möchte? Darf man das so einfach? Oder kann das auch noch Probleme bereiten?


    Ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr ein bisschen Licht in das Dunkel bringen könntet.. Ich kenne mich da nicht so sehr aus und vom Amt erfährt man ja auch nichts weiter - in meinem Landkreis das Amt ist telefonisch nicht erreichbar - warum auch immer - und auf dem Amt von meinem Freund sagen die ja auch nichts weiter dazu.. *seufz*
    Ich bin über jede Hilfe dankbar! :)