Umzug wegen zu hoher Nebenkosten

  • An alle Hartz IV - Opfer,


    ich habe da auch so ein Problem mit den Mietkosten und Umzug.
    Also,meine Tochter ( 10 J.) und ich wohnen seit Juni 2004 in einer 55,06qm²
    Wohnung. Als wir da eingezogen sind betrug die Miete 412,-? ( Gm= 297,- + 118,-?Nk),da gab es noch kein Hartz IV,
    Jetzt beträgt Sie schon 508,-?.ich zahle ca.170,-? zu. Eine enorme Preissteigerung! Die Betriebskostenabrechnung wies einen Nachzahlungsbetrag von 474,-? auf,die ich auf Bitte zur Übernahme der Arge vorlegte.
    Ich habe dieses Jahr schon eine Heizkostennachzahlung von 152,-? leisten müssen. Somit habe ich einen Umzug in Erwägung gezogen und schon im Dez. zum 28.2.07 die Wohnung gekündigt,damit ich schnell hier rauskomme und spare. Ein Wohnungsangebot habe ich der Arge auch vorgelegt mit der Bitte um Übernahme der Umzugskosten. Lange passierte garnichts-vor einer Woche dann der Brief mit der Ablehnung " Das Wohnungsangebot entspricht nicht den Richtlinien der Stadt Chemnitz" . Beim Suchen der Wohnung wußte ich garnichts von den Richtlinien. Und was in diese reinpaßt ist nicht akzeptabel.Ein Loch mit Wänden. Muß man sich so derart Verschlechtern als Arbeitsloser. Ich bin mit 57qm² unter dem und die neue Wohnung würde 370,-? warm kosten.
    Mit der Mitarbeiterin in der Leistungsabteilung ließ sich kein Kompromiss finden.
    Sie blieb Stur!
    Was soll ich tun? ich kann nicht in eine primitive Wohnung( Küche
    und Bad ohne Fenster,total kleines Kinderzimmer) ziehen,nur weil ich keine
    Arbeit finde. Kann ich trotz dem Umziehen,mit welchen Konzequenzen muß ich rechnen.
    BITTE Hilft mir da jemand????? Bin für jeden Tip und Antwort dankbar. :mad:

  • Hallo an Alle,


    wir haben ein ganz ähnliches Problem. Wir wohnen momentan in einer 3-Zimmer Wohnung mit 72 qm. Eingezogen sind wir mit ca. 554 Euro Miete. Das war 2005... Im Jobcenter wurde uns diese Wohnung mündlich genehmigt, schriftlich erhielten wir wie damals angekündigt eine Ablehnung mit der Begründung:


    "Die Wohnung ist unangemessen teuer".


    Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Agentur für Arbeit im Falle eines Umzuges nur verpflichtet sei, die angemessenen Mietkosten von in Berlin gültigen 444 Euro zu übernehmen.


    Da die Miete in unserer jetzigen Wohnung aber in der Zwischenzeit auf 630 Euro gestiegen ist, und im November voraussichtlich weiter steigen wird, haben wir eine neue Wohnung gesucht!


    Diese ist 75 qm groß, 2,5 Zimmer, und die Miete beträgt "nur noch" 555 Euro.
    Wer sich wundert... auf Grund einer bestehenden Selbstständigkeit haben wir einen gewissen "Anspruch" auf das zusätzliche halbe Zimmer... das haben wir auch in unseren Antrag zur Genehmigung geschrieben!
    Das Problem ist, dass eine Ablehnung der neuen Wohnung schon im Raum steht und wir in Berlin nur schwer günstigeren Wohnraum in dieser Größe finden.... inkl. Küche und Fußbodenbelag, was bei uns, auf Grund der fehlenden Finanzierbarkeit, notwenidig ist.


    Welche Sanktionen drohen bei einem Umzug ohne Genehmigung?!


    LG

  • Hallo ihr beiden,


    ich kann eure Problematik sehr gut nachvollziehen.
    Die Richtwerte der Wohnungskosten sind oftmals nicht umsetzbar da es schlicht weg keine Wohnungen gibt die kostenrechnisch in dieses Raster fallen, auch niht wenn man bereits erhebliche Abstriche gemacht hat.


    Ich würde euch raten euch noch mal an den Teamleiter zu wenden und den Sachverhalt zu schildern und eure Bemühungen bezüglich der Suche nach angemessenem Wohnraum dar zu legen.
    Wenn die Miete die Richtwerte nicht erheblich übersteigt, dann bietet an für die Mehrkosten selber aufzukommen. Diese dürfen dann aber einen gewissen Betrag nicht übersteigen.


    Wenn ihr einfach umzieht kann man euch im schlimmsten Falle alle Leistungen versagen, wenn ihr Glück habt werden weiterhin Kosten in Höhe der alten Miete übernommen.

  • Aber im Gesetzestext steht doch:


    "Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen."


    Soll ist doch nicht Muss!!


    Und wenn Sie dann die Leistungen streichen, dann sitzt man als ALGII-Empfänger ja auf der Straße... Was hat das für einen Sinn und welcher Rechtsgrundlage soll das entsteigen?!


    LG

  • du sollst und das heißt in diesem Falle du musst, sofern du weiterhin Leistungen beziehen willst.
    Die Kostenübernahme durch die Arge muss vor Umzug bestätigt werden.


    Sofern du trotzdem umziehst, obwohl die Arge dem Umzug generell oder für eine bestimmte Wohnung nicht genehmigt hat können wie bereist erwähnt Leistungen komplett versagt oder teilweise gestrichen werden.
    Auf jeden Fall werden nur Mietkosten in Höhe der alten Wohnung übernommen, das ist übrigens die gängigste Praxis!


    Theoretisch ist es auch richtig das Umzüge genehmigt werden müssen, gerade was die Unterkunftskosten angeht, wäre dies nicht der Fall würde alle einfach umziehen und teilweise in wunderschönen Altbauten resiedieren die man sich Leute mit einem normalem Gehalt nicht leisten könnten und auf drohende Obdachlosigkeit bei Nichtzahlung der Miete pochen.
    Auf der anderen Seite sind die Mietkosten natürlich sehr knapp bemessen und es ist oftmals unmöglich eine Wohnung zu finden die angemessen ist.


    Die Rechtslage bzw. Ansprüche bei streichen der Leistungen und drohender Obdachlosigkeit ist im Falle eines nicht genehmigtem Umzuges, besteht nicht, da diese Situation durch die betreffende Person wissentlich herbei geführt wurde.