Anrechnung von Kindergeld auf Unterhalt und ALG II

  • Da Du Mutter eines Kindes bist, kannst Du künftig Deine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. Du solltest Dich nach einer für euch zwei angemessenen Wohnung umsehen, ohne einen Mietvertrag zu unterschreiben. Mit den Daten der Wohnung erst zum Jobcenter und die Wohnung genehmigen lassen.
    Du kannst auch eine Wohnungs-Erstausstattung beantragen!


    Ihr zwei habt Anspruch auf...
    a) € 364 Regelleistung für Dich
    b) € 215 Sozialgeld für das Kind
    c) € 127 Zuschlag für Alleinerziehende
    d) Kosten für eine angemessene Unterkunft.


    Die Summe dieser Leistungen ist jener Betrag, den ihr dann monatlich einschl. Kindergeld und Unterhalt zur Verfügung habt. Was in Deiner Region als angemessene Wohnung gilt, kannst Du mittels untenstehendem Link (Kosten der Unterkunft) ermitteln.