Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Thema ALG2 (Hartz IV).
Meine Freundin ist 21 Jahre alt und hat Ihre Ausbildung als Bauzeichnerin vor 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen. Leider hat sie bisher noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden. Sie hat schon einiges an Maßnahmen hinter sich gebracht. Aufgrund eines Unfalls während ihrer Ausbildung ist sie nicht vollständig arbeitsfähig. Zur Zeit bearbeitet die ReHa-Abteilung vom Arbeitsamt ihren fall und sie ist wie schon gesagt in ReHa maßnahmen zur Wiedereingliederung in de Arbeitsmarkt. Die Sache läuft nun im Feb. nächsten Jahres aus und ab dann endet ihr anspruch auf ALG1 und sie rutscht in Hartz IV.
Sie hat nun eine eigene Wohnung (2 Zimmer, ca 60qm) und ich hab in der Zeitung gelesen, dass das Amt für eine person nur 40-50qm vorsieht. Jetzt ist ihre Wohnung mit 300? Warmmiete nicht sonderlich teuer, dennoch hat sie angst sich die miete nicht mehr leisten zu können? Was wird denn vom Amt bezahlt? zahlen sie nur ganz oder gar net? oder kann sie auch mit einer Teilbezahlung rechnen?
Generelle Frage: Hat sie überhaupt anspruch auf harz IV?
Für mich ist das Thema neu, da ich student bin und selbst davon nicht betroffen bin. Meine Freundin hält sich im zuge der wiedereingliederung mit dem "guten willen" der chefs in den betrieben in denen sie praktikumg macht zur zeit über wasser, denn die 150? ALG sind ein witz...
Würde mich über antworten freuen.
Gruß Vince