Hallo miteinander,
weiß jemand ob es nach den neuesten Regelungen erlaubt ist, dass das Job-center die Miete direkt an den Vermieter überweist?
Bisher galt § 42 als Grundsatz, dass das Geld an den Antragsteller geht. Ausnahme war §22 mit direkter Überweisung an den Vermieter, wenn besondere Gründe vorlagen: Drogenmisbrauch, Alkohol etc.
Voraus schon mal Danke für eine Antwort
Harvey