erstmal einiges zur übersicht:
ich habe im märz mein kind bekommen, mein freund ist 24 und noch in der ausbildung.
ich bin kurz vor dr schwangerschaft Arbeitslos geworden.
Wir leben seit Geburt des Kindes zusammen.
jetzt die situation:
mein freund bekommt ungefäh 300,00Euro in seiner lehre raus, ich bekomme Leistungen vom A-Amt, und für mein Kind die üblichen leistungen.
Nun hat mein freund BAB beantragt,dies wurde nicht bewilligt,da die eltern angeblich zu viel verdienen(was aber nicht zutrifft, da seine mutter nur ca. 1000Euroverdient und der vater auch arbeitslos ist und keine Leistungen bekommt). während der wartezeit auf BAB bescheid haben wir für meinen freund ALG2 beantragt,dies wurde mit der begründung "wenn ihr frreund kein BAB bekommt,bekommt er ALG2" vorerst bewilligt. nach ein paar wochen bekamen wir post von der BAB stelle, der antrag wurde abgelehnt, da seine eltern angeblich zu viel verdienen. nun haben wir das schreiben ans A-Amt weitergeleitet, die uns darauf hin einen neuen Leistungsbescheid geschickt haben: "ihr freund ist nicht anspruchsberechtigt gemäß §7 Abs. 5 SGBII, da [B]ihm dem grunde nach[/B] Leistung der Berufsausbildungsförderung zusteht".
er bekommt doch garkein BAB!!! auch dem grunde nach nicht!!! das macht mich so wütend!
so, nun bekomme ich geld für zwei(mich und mein kind),muss aber Miete und viele Tägliche dinge für drei zahlen!
ich musste gestern beim zahlen an der kasse einige Artikel zurück geben,da das geld nicht mehr gereicht hat, das ist total peinlich.
hoffentlich kann mir einer von euch helfen!! danke schon mall...