Ich habe folgende Frage: Habe den Hartz-IV-Rechner bemüht. Es geht um den mir zustehenden Freibetrag. Dort steht: Kind(er) 16 - 24 Jahre alt! Wurde in der Gesetzesänderung vom Juli 06 auch diese Erweiterung aufgenommen u. in welchem Gesetz finde ich darauf Hinweise? Habe ständig Ärger mit dem Arbeitsamt deswegen, da sie mir meine Tochter nicht als "Kind" anrechnen wollen (Zuschläge für Alleinstehende mit Kind)! Ich bin berufstätig und muss meine Tochter aufgrund der Gesetzesänderung finanzieren bzw. musste mich als "Bedarfsgemeinschaft" anmelden? Wer kann mir da helfen, auch die Gesetzesfassung "Bedarfsgemeinschaft" bei zu Hause wohnenden unter 25jährigen finde ich nirgends mehr! Vielen Dank!
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