Ich bin alleinerziehende Mutter von drei Söhnen und nach einem Arbeitsunfall in einer Umschulungsmaßnahme. Dies wird von der Berufsgenossenschaft getragen. Als ich einen Heizkostenzuschuß beantragt habe, wurde mir gesagt, dass die Ausbildungsvergütung von meinem ältesten Sohn voll ins Haushaltseinkommen mit angerechnet wird, seit einer Hartz-IV- Gesetzesänderung im Sommer 2006. Das würde bedeuten, mein Sohn, dessen Ausbildungsvergütung nicht hoch ist, für seine Geschwister unterhaltspflichtig ist. Hinzu fügen muss ich noch, dass wir auf einem kleinen Dorf leben und mein Sohn ohne sein kleines Auto ( ein 10 Jahre alter Corsa), nicht zur Arbeit kommt, was er natürlich auch von seinem Geld finanzieren muss. Wer kann mir Auskunft geben, ob diese Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft auch tatsächlich so zu handhaben sind. Meine bisherigen Erfahrungen sind nicht so, dass ich widerspruchslos alles für bare Münze nehme was dort gesagt wird.
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Hallo Glücksritter,
das möchte ich so nicht stehen lassen, da es grundlegend falsch ist.
Richtig ist, eigentlich würde dein Sohn mit zur Bedarfsgemeinschaft zählen, wenn er unter 25 Jahren ist. Da sich dein Sohn allerdings in einer Ausbildung befindet, wird er vom Leistungsanspruch ausgeschlossen, was bedeutet, das euer Bedarf ohne ihn berechnet werden muss. Allerdings würde sein Mietanteil von einem viertel in der Berechnung berücksichtigt, so dass nicht die vollen Mietkosten von der ARGE berücksichtigt werden sondern halt nur drei viertel.
Stell auf jeden Fall den Antrag, so kannst du dann im Zweifelsfall die Angelegenheit von einem Fachanwalt überprüfen lassen und evtl. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
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