Die ARGE verlangte letzten Monat von mir die Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2004 und 2005.
Auf beiden habe ich ein Guthaben, welches die Arge von mir zurückfordert.
2004 hatten wir aber noch kein Hartz IV.
Muß ich das Guthaben an die ARGE zahlen?
Wer kann mir helfen?
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Hallo Gerhard,so wie mir bekannt ist,mußt du das Guthaben zurückzahlen.Da die Arge dir dies finanziert hat,besteht das Recht auf Rückforderung
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Wie soll denn sowas gehen Frasto ? Wenn 2004 noch kein Hartz IV bezogen wurde, braucht man auch nichts zurück zahlen (was 2004 u. 2005 betrifft)!
Ausserdem ist das eh immer alles so eine Sache, manche müssen ihr Guthaben ans Amt zahlen, andere wieder nicht. Wie kann denn sowas bitteschön sein? Entweder es ist Gesetz, gilt somit für alle Hartz IV - Empfänger oder aber nicht. Is doch zum kotzen wenn alle Mitarbeiter der Bundesagentur so arbeiten wie es ihnen lieb ist. Sorry, aber naja...
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Hallo Gerhard,
aus 2004 darf nix zurückgefordert werden!!!! Das Guthaben hat hier als Vermögen schon vor dem Bezug vom ALG II bestanden.
Aus 2005 ist korrekt!
Liebe Grüße
Kätzchen
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