Ausbildung und Hartz 4???

  • Hi Jeannine,


    ja bekommst du. Auch wenn du selber durch deine Ausbildung vom Bezug ausgeschlossen bist, so hast du trotzdem einen Anspruch für dein Kind. Allerdings wird bei deinem Kind das Kindergeld und Unterhalt (bzw.) UVG angerechnet.


    Das heißt es würde sich nur auf einen Zuschuss zur Miete belaufen weil Kindergeld (154) und (min) UVG (127) schon 281 ? sind also 74 ? über dem Satz für dein Kind. Wenn du also noch bei deinen Eltern Mietfrei wohnst heißt das dann auch wieder das du nichts bekommen würdest.


    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

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