Ich wohne in einer 20qm Wohnung.Das Haus in den ich wohne ist ein sozialer Schwerpunkt Es ist sehr laut auch bis in die Nacht hinein. weil die Leute, die darin wohnen Assoziale,Trinker u.s.w. sind.Ich möchte gern ausziehen,weil ich mich dort nicht wohl und auch nicht sicher fühle.Ich hätte schon einige Male umziehen können,aber die Arge verbietet mir das.Sie würden mir dann die Miete nicht mehr bezahlen,hieß es. Nun hätte ich wieder eine schöne 1 Zimmer Wohnung in Aussicht in einem ruhigem Haus.Sie ist etwas größer. Die qm liegen im Bereich und die Miete auch, wie es einer einzelnen Person zusteht und es sind nur ein paar Straßen weiter.
Brauche auch keine Umzugskosten.will einfach nur raus.Kann mir die Arge
den Umzug verbieten? Habe auch ein ärzliches Attest weil ich magenkrank bin und ich glaube das ich in der jetzigen Wohnung nicht zur Ruhe komme.
Haben Sie das Recht dazu,unter solchen Umständen mir den Umzug zu gewähren? Was ist wenn ich einfach umziehe.Ich muß mich schnellentscheiden,weil die Wohnung schnell weg ist.Können Sie mir einfach die Miete nicht mehr bezahlen?
Danke Helk
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Hallo Helk,
stell erneut einen Antrag auf Umzug und zwar schriftlich per Einschreiben. Bei Ablehnung Widerspruch einreichen, denn
ein Umzug ist erforderlich:
wenn das Wohnfeld unzumutbar ( Bedrohung, Verwahrlosung usw.) ist.
Begründe deinen Umzug in dieser Hinsicht ausreichend!!!Erst bei schriftlicher Ablehnung kannst du eventuell Widerspruch einreichen.
Liebe Grüße
Kätzchen -
Ich habe wieder eine Ablehnung bekommen. nach meinem schriftlichen Widerspruch bin ich hinbestellt wurden .Ich habe nichts Schriftliches bekommen.sie sagten nur das ich mir keine neue Wohnung suchen darf sonst müßte ich meine Miete selbst bezahlen. Pasta. So komme ich nie aus meinem Loch raus. Wie kann ich mich noch verhalten.? Was habe ich für Rechte.
Helk -
Ich würde gerne mein beitrag hier hin schreiben da mein Fall ziemlich schwierig ist. Ich weiss nur nicht wo ich anfangen soll. Am besten von anfang an. Ich War letztes Jahr vom 01.01 bis zum 30.09 bei der Bundeswehr, anschließend Arbeitslos und habe ALG I bekommen. Dies ist erschöpft hatte zum Glück aber wieder ( durch eine Zeitarbeits Firma) Arbeit bekommen. Hielt Drei Monate und ich wurde durch Gesundheitliche Probleme Gekündigt. Ich bin im Alten Haus meiner Eltern noch Gemeldet welches aber zwangs versteigert wird. Keiner weiss wie lange ich noch dort sein kann/darf. Dies habe ich bei allen Ämtern ( Jugendamt, ARGE und ARGE in Kamen/ Kreis Unna) angegeben. Während ich bei der Bundeswehr war habe ich eine Frau kennengelernt und wie es so kam entstand mein Sohn durch diese Beziehung. Ich habe einen Antrag auf ALG II gestellt ( versucht) da ich eine Wohnung brauche. Ich kann nicht nachhause zu meinen Elter, da es vorgeschichte hat. Sprich, ich war mit 16 im Heim ( bin jetzt 23), war schwer erziehbar und meine Kleine Schwester hat ( trotz meine veränderung) heute noch Angst vor mir. Ich hatte die Anträge auf ALG II alle bekommen und ausgefüllt. Mir wurde auf den Ämtern immer nur Mut gemacht und verständnis entgegen gebracht. Die Ämter haben unter einander Telefoniert und wollten alles klären dass ich Leistungen bekomme und nach Lage/Lippe ziehen kann in der nähe meines Sohnes und Exfreundin. Als ich die Anträge heute abgeben wollte ( neuantrag), haben mir die sach bearbeiter gesagt, ich müsste zur Caritas. Ich solle mich als Obdachlos und durchreisend da melden. WIR HABEN HEUTE NIKOLAUS! Ich bin am verzweifeln. Ich erreiche da niemanden. Mein Kleiner Bruder wird auch seid monaten hin und her geschickt, zwischen diese verschiedenen stellen. Natürlich bis auf das Jugendamt da er kein Kind hat. Mir würde ALG II zustehen, aber mir will anscheinend keiner Helfen. Wie lange muss das noch weiter gehen? Wie viele sorgen muss ich mir noch machen? Werde ich jemals für meinen Sohn Papa sein dürfen? Ich bin seid wochen nur am hin und her Fahren mit dem Fahrrad, kann nichts Essen und nicht Schlafen. Es bereitet mir alles sorgen. Ich brauche Hilfe und bekomme sie nirgends. Ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir weiter helfen könntet.
Falls ich mich irgendwo undeutlich oder es informationen fehlen, werde ich es ergänzen. Ich bin nur fertig mit den nerven. Vielen Dank im vorraus. Zunmindest für Lesen meines Problems.
Gruß
Gary John Garbutt -
Hey,
ich hoffe du bist bei der Lösung deines Problems ein Stück weiter gekommen, da ja doch schon wieder ein Monat vergangen ist. Leider habe ich deinen Beitrag erst jetzt gelesen.
Nach deiner Schilderung würde ich meinen, du brauchst ein Schreiben vom Jugendamt für die ARGE/Grundsicherungsträger, dass es seit Jahren familiäre Probleme gib und bereits Hilfe zur Erziehung (Heimunterbringung) in den vergangenen Jahren gewährt wurden ist. Dies bekommst du beim ASD (Allgemeiner sozialer Dienst), du hast da sicher schon ein Ansprechpartner, es muss eine Akte von dir geben, da du schon Hilfe in Anspruch genommen hast. Du gehst dort hin und sagt du benötigt ein Schreiben für die ARGE, da du eine Zustimmung zum Auszug aus der elterlichen Wohnung benötigst.
Bei uns ist dieses Schreiben für unter 25 Jährige Pflicht beim Auszug aus der elterlichen Wohnung. Die Zwangsversteigerung vom Haus deiner Eltern spielt ja keine wesentliche Rolle, da deine Eltern sich ja auch eine Wohnung suchen müssen und du unter normalen Umständen mit in diese neue Wohnung ziehen könntest, wieder in die BG deiner Eltern.
Dann brauchst du noch eine eigene schriftliche Erklärung warum, wieso, weshalb... und natürlich ein angemessenes Mietangebot.
Dies alles gibst du dann mit deinem Antrag auf ALG II ab.
Die Anmeldung im Obdachlosenhaus ist sinnvoll, wenn du keine Möglichkeit hast vorrübergehend irgendwo unterzukommen, denn du benötigst immer eine Postanschrift. Wenn die Briefe bei deinen Eltern noch bei dir ankommen reicht es erstmal so.
Also viel Erfolg ich drücke dir die Daumen.Der Sozialarbeiter
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