Meine Tochter erhielet Zustimmung von der BGA Grimma eine Neubauwohnung
zu beziehen. Die BGA zahlt die Miete lehnt jedoch trotz ERSTBEZUG die finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung einer Küche ab.
Im Klartext bedeutet das das meine Tochter gar nicht in ihrer Wohnung wohnen kann sonder bei und auf 8m² leben muß.
Die Bearbeitung des Widerspruchs verzögert sich und dauert nun schon über 4 Wochen.
Kann mir jemand sagen innerhalb welcher Frist ein Widerspruch bearbeitet sein muß ?
Auch über sonstige Tips würde ich mich sehr freuen.
Ich sage nur SCHEIß Behörde und ARMES Deutschland !