zweggebundene Gewinne aus Gesinnspielen

  • Hallo all,


    ich habe mal ein ganz wichtige frage wie werden zweggebundene Gewinne aus gesinnspielen angerechnet.


    Werden sie als vermögen oder als einkommen angerechnet?


    Hier mal ein beispiel:


    Man gewinnt einen Tankgutschein und kann eben ein jahr lang für gut 4000,-- tanken ohne das man etwas bezahlen mus.


    Ist das nun vermögen oder einkommen?


    Denn man spart ja das gelt zum tanken.


    Währe über eine antwort echt erfreut.

  • Hallo Marcel,


    eine GUTE FRAGE..........*GG*


    Da wie in deinem Beispiel der Gewinn "zweckgebunden" ist und eventuell keine Auszahlung möglich ist................zählt dies für mich nicht als Einkommen. Als Vermögen.........nun ich weis auch nicht so recht



    pssssssssssssst................du verstehst was ich meine?


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    rechtliche Grundlagen finde ich leider auch keine.


    Eine andere Denkensweise zu vorhin:


    Man könnte es eventuel als zweckgebundene Einnahme sehen.
    Dazu wäre dann folgendes zusagen:
    Zweckgebunde Einnahmen, die dem GLEICHEN ZWECK wie das ALG II/ Sozialgeld dienen, sind grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen.


    Frage dient ein Tankgutschein dem gleichen Zweck wie ALG II...........nööööööö oder?


    *pssssssst..schubbidubbiduuu*


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo MArcel,


    ich antworte dir mal weiter per PN.......ok?


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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