Brauche Hilfe un Rat

  • Hallo erst einmal ,


    also ich hoffe das mir hier jemand einen Rat geben kann denn ich bin am durchdrehen. Also die Situation ist folgende, ich habe letzte Woche eine Stelle angeboten bekommen für welche ich hätte umziehen müssen jedoch hat mein Fallmanager keine zeit für mich und hat mir erst in 2 Wochen einen Termin gegeben mir der Begründung das ich die Stelle erst einmal annehmen solle und es danach immer noch entschieden werden kann ob die kosten übernommen werden oder nicht. Dies habe ich auch gemacht habe der Stelle jetzt erst einmal zugesagt und werde noch von der Firma hören.


    Nun ist meine Frage kann ich falls ich die Stelle nicht bekommen sollte trotzdem umziehen da ich ja 25 bin und nicht unter die U25 gesetzte falle , wenn ja wäre dies auch in eine andere Stadt möglich da hier die Arbeitschancen einfach sehr gering sind und ich weis das ich dort eher was finden kann da zumal viele Stellen die ich sehe die ich auch machen könnten weiter weg sind aber nach dem die von der Agentur so reagieren und nicht einmal 5 min zeit haben, welches mich schon zum verzweifeln bringt und ich das Gefühl habe das es denen egal ist ob man arbeit findet oder nicht den an allem haben die was auszusetzen.
    Zurzeit wohne ich bei meinen Eltern bekomme aber trotzdem Zuschuss für miete habe auch einen Wohnberechtigungs- schein wonach mir eine Wohnung bis zu 50 qm zusteht. Es würde mir sehr helfen wenn mir jemand helfen könnte wie ich vorgehen kann in Sachen Wohnung finden in der Stadt abmelden andere Stadt anmelden usw. und wo ich mir die Wohnung genehmigen lassen muss von wegen kosten usw. da zumal die Situation mit meinen Eltern auch nicht die beste ist da mein Vater einen an der Klapse hat und ich wie eine 13 jährige fragen muss ob ich raus gehen kann und erklären muss wo ich hin gehe usw. Das mit den Umzugskosten ist mir in diesem Augenblick egal das Geld kann ich mir leihen notfalls auch Kaution aber bis eine arbeit finde wäre die Übernahme der miete eine Grosse Hilfe.


    Ich hoffe es kann mir jemand einen Rat geben wäre echt super lieb schon einmal vielen dank im Voraus.

  • Hallo hellokitty25,


    das du hier nicht mal gleich ein Gespräch mit deinem SB führen konntest, finde ich zum *kopfschüttel*. Flexibel sind die wohl nicht?! Aber nun gut.
    Ich hoffe du hast Glück und bekommst den Job. Ich halte dir ganz fest die Daumen. Wenn du ihn bekommst, dann bekommst du auch Unterstüzung wegen des Umzuges, vom Amt....................Grund arbeitsaufnahme.


    Bei einem Umzug oohne Arbeitsaufnahme stellen die sich immer etwas schwer an. aber es ist dennoch möglich.
    Ein Umzug gilt als notwendig, wenn du an einen Ort ziehst an dem du eine Arbeit gefunden hast oder ehr Arbeit finden könntest.
    Zuständigkeit der Behörde bei Umzug:
    Zuständig für die Übernahme der Umzugskosten (auch kaution) ist die Behörde des Ortes, an dem du dich bis zum Zeitpunkt des Umzugs tatsächlich aufhälst...............also deine jetzige Behörde. ( SGB II § 22 Abs.3 Satz 1)


    Für die genehmigung der neuen Wohnung (also um die angemessenheit zu prüfen) ist die neue Behörde zuständig.


    ICh hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen .


    Liebe Grüßße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Kätchen,


    vielen Dank für die schnelle Antwort, bur webb ich in die andere Stadt gehe und denen mitteile das ich dort eine Wohnung gefunden habe und bla bla bla kann es doch auch möglich sein das die mir sagen es besteht kein Grund für den Umzug und die mietkosten werden nicht Übernommen.


    Was die genehmigung für Umzugskosten usw. von dem jetzigen Amt betriff habe ich schon gar keine lust mehr hinzugehen weil jedesmal wenn ich hingehe werde ich am "Empfang" gefragt weshalb ich zum guten Herren möchten er wird angerufen dann lachen die erst einmal und mir wird in einem haschen ton gesagt er hat keine Zeit so ist das und fertig. Und ich bin echt froh wenn ich erst einmal weg bin hier.

  • Hallo Kätchen,


    vielen Dank für die schnelle Antwort, bur webb ich in die andere Stadt gehe und denen mitteile das ich dort eine Wohnung gefunden habe und bla bla bla kann es doch auch möglich sein das die mir sagen es besteht kein Grund für den Umzug und die mietkosten werden nicht Übernommen.


    In meiner ersten Antwort habe ich dir schon den Grund für einen Umzug aufgezeigt:


    Ein Umzug gilt als notwendig, wenn du ...........oder ehr Arbeit finden könntest.
    Nochmal..............einfach ist es nicht, aber bleib hartnäckig!!!!!


    [/QUOTE]Was die genehmigung für Umzugskosten usw. von dem jetzigen Amt betriff habe ich schon gar keine lust mehr hinzugehen weil jedesmal wenn ich hingehe werde ich am "Empfang" gefragt weshalb ich zum guten Herren möchten er wird angerufen dann lachen die erst einmal und mir wird in einem haschen ton gesagt er hat keine Zeit so ist das und fertig. Und ich bin echt froh wenn ich erst einmal weg bin hier.[/QUOTE]



    Kleines.................*gg*, hier kommt es nicht darauf an ob du "Lust hast nochmals dort hinzugehen". Du weist was du willst, also versuch dies mit all deine Kraft und Stärke durchzusetzen.................ok? Du musst denen zeigen, das du immer präsent sein kannst, was da heißt, das du denen audf den geist gehst und zwar solange bist du zu deinem SB gelangst.
    Tip, geh jeden Tag vorbei und frag ob du ihn sprechen kannst, solange bis es klappt. Jedes mal wenn du abgewimmelt wirst, lässt du dir am Empfang schriftlich bestätigen, das du nicht mit deinem SB sprechen konntest!
    Dazu schreibst du formlas eine Liste mit
    Datum: (wann du dort warst)
    Uhrzeit:
    Vorsprache bei Sachbearbeiter: war möglich.........oder...............war nicht möglich
    Unterschrift vom Empfang.......
    Wenn die Damen und Herren dort zicken sollten, sag bitte das du dies für deine Unterlagen und als Nachweis das du hier warst, brauchst.


    Also bleib stark!


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!