Zuschuss bei Selbständigkeit?!

  • Hey!


    Ich beziehe Hartz 4 und möchte mich gerne selbständig machen.


    Ich habe gelesen das es jetzt den Gründungszuschuss in Höhe von 300 ? für 9 Monate gibt und danach nochmal für 6 Monate.


    Diesen Zuschuss bekommt man aber nur wenn man ALG I bezieht und nicht bei Hartz 4. Doch dort stand auch das man als Hartz 4 Empfänger ein Einstiegsgeld vom Arbeitsamt bekommt da man ja nicht die 300 Euro bekommt wie jemand der ALG I hat.


    Meine Frage ist deshalb: Bekomme ich überhaupt einen Zuschuss wenn ich mich als Hartz 4 Empfänger selbständig mache? Und bekomme ich meine anderen Leistungen trotzdem noch gezahlt?


    Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.


    Danke im Vorraus


    Gruß


    engel07w

  • Hallo,


    Es gibt spezielle Gründungsseminare. Sollte man sich anhören.!!


    Förderungen können unterschiedlich ausfallen. Von Region zu Region unterschiedlich !!!!!!


    ALG II Bezieher bekommen einen Gründungszuschuss von 150 Euro zu Ihren jetzigen Leistungen.
    Es sind allerdings auch Vorraussetzungen zu beachten.


    z.B. Bussinesplan
    Gewinn/ Verlustrechnung


    Es kann auch sein das das gesamte Geschäftskonzept von kompetenter Stelle geprüft und für "machbar" eingestuft werden muss.


    Alles in allem sollte man mit seinem Fallmanager offen über sein Vorhaben sprechen.



    (alles ohne Gewähr!!! Und nach bestem Wissen)


  • Sicher bekommst Du Einstiegsgeld aber nicht auf Zuruf Deiner Selbständigkeit. Dazu musst Du sowohl bei ALG I als auch bei ALG II ein Wirtschaftlichkeitskonzept mit fachkundiger Stellungnahme einer IHK oderWirftschaftsförderungsgeséllschaft Deines Landkreises vorlegen und den Antrag beim Job-Center vorlegen. Ebenfalls eine Unfallversicherungspolice.
    Ohne das gehts weder bei ALG I noch bei ALG II. Ist auch logisch.
    Dann geht das unproblematisch.


    1. Umsatzplanung
    2. Kapitalbedarfsplanung
    3.Wirtschaftskonzept
    4. Klarstellung Deiner Idee
    5. Unfallversicherung Deines Gewerbes
    6. Stellungnahme einer öffentlichen Behörde. Gemeinde/IHK oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft.


    Dann wird Dein Antrag bearbeitet. Vorher nicht. Das ist eben so im Formularkrieg Deutschland.
    Hol Dir den Antrag ab und arbeite am Konzept, was schlüssig sein muss.


    Laufzeit Einstiegsgeld sind 6 Monate! Nicht mehr!
    ACHTUNG! Finanzamt kommt mit Umsatzschätzung und Vorsteuer-/MWST Voranmeldung und Vorauszahlungen. Auch hier müsstest Du einen Antrag stellen.


    kannst mich erreichen unter [email protected], wenn Du noch Fragen hast.


    Ich habe das alles praktiziert und durchgemacht.


    Schöne Grüsse
    jonny


    Viel Glück.