Hallo
ich habe hier mal eine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin Alleinerziehend von einer ca 10 Monate alten Tochter und mir wurde Anfang des Jahres gesagt das ich umziehen müßte da meine Wohnung zu teuer sei,ich mußte auch etwas unterschreiben.
Nun habe ich endlich eine Wohnung gefunden,was hier sehr schwer ist,da Kinder leider unerwünscht sind wie ich feststellen mußte.
Na auf jeden Fall war ich heute bei der Arge wegen der Umzugsgenehmigung ( meine neue Wohnung kostet 388 Euro inkl. NK(sie ist im Rahmen),die alte 417 Euro ).
Tja nun das Problem,auf einmal wurde mir mitgeteilt,das ich zwar umziehen könnte aber da das eigentlich nicht mehr erwünscht ist mir keinerlei Umzugskosten bezahlt würden.
Auf meine Nachfrage was das denn auf einmal soll,da ich zur Wohnungssuche verpflichtet wurde,wurde mir gesagt das die Mietobergrenzen ja geändert wurden und man daher nicht mehr wünscht das ich umziehe.
Als ich dann fragte warum man mir das nicht mitgeteilt habe und mich weiterhin Wohnung suchen ließ wurde mir nur gesagt,man hätte es einfach vergessen aber das sei nun mein Problem.
Nun habe ich aber diese Wohnung und habe mich sehr angestrengt diese zu finden,sie wäre für mich und meine Tochter auch viel besser geeignet und ich möchte schon umziehen.
Weiß jemand ob die das so einfach machen können,einen erst schriftlich zu verpflichten und dann ohne einem vorher Bescheid zu sagen auf einmal sämtliche Umzugskosten abzulehnen.
Ich habe bis zu meiner Schwangerschaft immer gearbeitet und daher kenne ich mich leider gar nicht aus
Es wäre supernett wenn mir da jemand helfen könnte.
Vielen Dank im vorraus