Wohnungswechsel in ein anderes Bundesland!?

  • Leider hat mich mein Freund mit meinem 6 Wochen "jungen" Kind sitzen lassen.
    Es ist sehr schwer allein mit Kind durch den Alltag zu kommen, wenn man sonst niemanden hat. Möchte jetzt gern zu meiner Familie nach Brandenburg zurück. Das dortige Jobcenter sagte mir, von ihrer Seite kein Problem, aber in Berlin wurde mir die Zustimmung dazu versagt. WARUM? :confused: Wie kann ich die wohl notwendige Zustimmungserklärung doch noch bekommen? Ich möchte meinen Schulabschluß in der "Babypause" nachholen und das kann ich nur, wenn ich jemanden für mein Kind zur Betreuung abends habe.
    Kennt sich jemand damit aus oder hatte ähnliche Probleme? Kann mir jemand Auskunft geben?
    Danke im Voraus:)

  • Hallo Bine,
    danke für den Zuspruch. Die Begründung der Ablehnung erfolgte bisher nur mündlich. Meine jetzige Wohnung sei angemessen und basta. Dabei ist sie viel teurer und die Nebenkosten wegen der Größe auch zu teuer für mich.
    Nine

  • Es ist leider traurig, das man oder frau so wenig Hilfe und Antworten in diesem Forum findet.
    Kann mir denn wirklich Keiner sagen, ob man der "Behördenwillkür" so einfach ausgesetzt ist? Warum kann ich nicht umziehen, wenn es doch für mein Baby und meine berufliche Perspektive besser ist, die Unterstützung der Familie zu haben.
    Ich verstehe einfach nicht, warum das abgebende Amt die Sache so schwierig macht! Kann mir das jemand, der Ähnliches schon erlebt hat bitte erklären?! Ich möchte umziehen um meinen Schulabschluß zu machen im Erziehungsjahr, unter Mithilfe der Familie und ich bekomme weder schriftlich noch mündlich eine Ablehnung, noch eine Zustimmung. Ist das eine Hinhaltetaktik? Oder ein "Mürbemachen"? Was, bitte soll das? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder weis wie man dann seinen Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid durchsetzen kann? Mit einem Anwalt über Gericht dauert ja ewig.
    Danke an Alle und eine schöne Adventszeit. Geht sie besinnlich an.

  • Formaljuristisch bist Du Behördenwillkür nicht schutzlos ausgeliefert.
    Nur: Gegen Entscheidungen kann man (jedenfalls auf diesem Wege) erst vorgehen, wenn Sie denn gefallen sind. Also lass Dir die Ablehnung bescheiden, auf dem Bescheid findet sich dann eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der stehen wird, dass Du gegen den Bescheid binnen eines Monats Widerspruch einlegen kannst. Hilft das nicht, kannst Du gegen den erlassenen Bescheid, bzw. auf Erlass eines neuen Bescheides Klage erheben...
    Soweit die Formalien.


    Was mir allerdings noch nicht wirklich klar ist: Was wollen die genau von Dir ? :)
    Geht es Ihnen um die Umzugskosten (ist deren Übernahme beantragt?) ?
    Normalerweise müsste Dir der SB noch eine kleine Urkunde für die Entlastung der ohnehin verdammt leeren berliner Stadtkasse mit auf den Weg nach Brandenburg geben ;)


    Kurz gesagt: Interessant wäre mal die Begründung, für die Ablehnung... dann könnte man ggf, auch mehr dazu sagen.


    Gruß


    Philipp

  • Hallo Phillip,
    danke erst mal für Deine Antwort. Die Sb-in kann und möchte mir keine schriftliche Ablehnung geben. Warum auch immer. Werde von Woche zu Woche vertröstet, weil sie die Entscheidung nicht treffen kann oder will und die Teamleiterin entweder nicht da oder nicht zu sprechen ist. Die Berufsberatung und der sozialmedizinische Dienst hat mir schriftlich bestätigt, dass sie den Umzug beführworten, da ich in meiner Kinder/Jugendzeit ein paar Jahre auf der Straße gelebt habe und seit ca. 1\2 Jahr wieder Kontakt zu meiner Familie habe und diese mich unterstützen würden, da es allein mit einem Baby nicht immer einfach ist.
    Aber ich warte wieder mal auf einen versprochenen Rückruf vom Amt.Leider hat man mich aber wohl wieder vergessen, also setze ich mich wieder 3 stunden morgen hin und hole mir die nächste nichtssagende Antwort ab.
    Auf dem Rechtsweg dauert die ganze sache wohl noch länger. Dann warte ich wieder 1 Jahr bis die nächste Möglichkeit zur Weiterbildung da ist. Mann, das ist ziemlich stressig......

  • Ja Ja das liebe hartz 4!
    Mir geht es fast so genauso wie es euch geht.
    Ich möchte auch in ner anderen Stadt ziehen,und zwar von Hamm nach Hagen.
    Die umzüge ist nicht das Problem,sondern brauch man bei jedem Umzug in einer anderen stadt eine Notwenigkeitsbescheinigung!
    Mit dem hartz 4 im Hamm ist nicht zu spasen denn wenn du was von denen möchtest bekommst du es nicht was immer das gesetz sagt finden sie ausreden um dinge nicht möglich zu machen.
    ich bin sehr enttäuscht,denn die Notwendigkeitsbescheinigung enthällt wer die kosten des umzuges und die anderen kosten wie zum bs die 3 monatsmieten und renovierungskosten übernimmt,und in beiden fällen möchte das keins von den ämtern übernehmen da es warscheinlich zu teuer für sie ist .Ich habe 3 wochen versucht die bescheinigungen zu bekommen und habe die begründung gegeben das ich fort muss weil ich von meinen ex-freund belässtigt werde,und das die luft ihr zu schlecht für meine kinder seien..sie antworteten,das dies kein grund wäre einen umzug zu machen. Nun stehe ich mit allem alleine dort,muss für ihre ausreden büssen und keiner möchte dafür verantwortlich sein,weil sie mich beidseitig im regen lassen haben...........manchmal frage ich mich was ich noch tun kann oder wir,als würder damit allem das gerecht gemacht wird,was einem zu steht.Liebe grüsse:mad:

  • Ich habe fast genau dasselbe Problem!Ich habe mich auch von meinem Partner getrennt und möchte nun auch wieder zu meiner Familie ziehen!Wnn du den Umzug selber finazierst dürfte das doch kein Problem sein,denn da du ja im Erziehungsjahr bist stehst du der Arge ja nicht zu Vermittlung.
    Im Grundgesetz steht die Freizügigkeitsgarantie die dir erlaubt dort zu wohnen wo du willst.Das heißt du könntest theoretisch umziehen,wenn die Arge dir das verweigert verstoßen sie gegen das Grundrecht.Schlag das mal im Grungesetzbuch nach und geh damit zur Arge.Wenn sie dich immer noch nicht umziehen lassen wollen,geh zum Sozialgericht und klage dagegen.
    Auch wenn du Hartz 4 bezirhst musst du dir nicht alles bieten lassen!
    Wenn sie das bei mir ablehenen gehe ich auch zum Gericht!

  • Hallo,
    ich bin immer wieder erstaunt warum Hartz IV empfänger nicht gleich zum Anwalt für Sozialrecht genen.
    Die Anwälte sind für Hartz IV empänger kostenlos.
    Einfach zum Anwalt und die eigene finanzzielle Situation darstellen.
    Viele haben wahrscheinlich Angst vor unbegründeten Anwaltskosten.
    Ich kommuniziere seit 2 Jhren nur noch per Anwalt mit der ARGE und das kostenlos.
    Also Mut Leute geht zum Anwalt.

  • Hallo Bine,
    danke für den Zuspruch. Die Begründung der Ablehnung erfolgte bisher nur mündlich. Meine jetzige Wohnung sei angemessen und basta. Dabei ist sie viel teurer und die Nebenkosten wegen der Größe auch zu teuer für mich.
    Nine


    Hallo Nine,
    Du machst den gleichen Fehler wie Tausende die mit Behörden zu tun haben: Ihr benutzt die schlechteste Kommunikationsmöglichkeit die existiert: das Telefon. Finger von diesem Ding. Erstens besteht die Möglichkeit das Gespräche mitgehört werden können und im Nachhinein ein Zeuge existiert, von dem Du nichts weißt. Aber viel schlimmer ist, der Mitarbeiter macht eine Akten-Notiz (in seinem Sinne) und Du hast nichts Schriftliches darüber und kannst daher keine Nachweise führen. Bei einer gerichtl. Auseinandersetzung, braucht die Behörde nur noch mit der Aktennotiz argumentieren (schließlich hat eine Behörde keinen Grund Falsches zu notieren !!! ) Und Du stehst im Regen, weil Du keine Möglichkeit hast, in ein Widerspruchs-
    verfahren zu gehen. Du hast ja nichts Schriftliches. Und so kannst Du, wenn Deine schriftlichen Anträge nicht beantwortet werden, gegen den Mitarbeiter ein Verfahren wegen Untätigkeit anstrengen. Vor allem hat auch ein evtl. Anwalt dann bessere Chancen.
    Denk' mal drüber nach.

  • Liebe Leute,


    die BRD ist ein freies Land. Ihr alle könnt hinziehen, wo immer ihr wollt und kein Mensch kann euch das verweigern.


    Nur: Wenn ihr die Umzugskosten und die Kaution haben wollt, dann stellt die Arge die Spielregeln auf und die heißen nun mal, diese Leistungen gibt es nur dann, wenn der Umzug notwendig ist.


    Der Wunsch nach seiner Familie, die Trennung vom Freund oder aber die Nachbarschaft spielt da keine Rolle. Das sind Wünsche und keine Notwendigkeiten.
    Die Umzugskosten müssen bei einer Zusage gezahlt werden und wenn solche Gründe durchgehen, dann zieht demnächst jeder von links nach rechts und die Allgemeinheit zahlt, nur weil das Licht von der falschen Seite durchs Fenster scheint.
    Macht sich hier vielleicht auch mal jemand Gedanken darüber, dass der Steuerzahler für die ganzen Kosten aufkommen muß? Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Behörderwillkür zu tun.:mad:


    Da wird auch ein Anwalt nichts anderes sagen, zumindest wenn er was taugt.

  • Hy!


    Tja, ich stehe nun auch vor diesem Problem...noch gaaaanz am Anfang und weiß, das mit der Behördenwillkür von Namens ARGE nicht zu spaßen ist *gequält grinns" aber erst mal muss ich sagen respekt an "Nine" das sie sich zunächst beklagte, das hier keine Resonanz zunächst kam...ich bin auch erst seit kurzem hier im Forum...und hab mir vorgenommen, soviel als möglein was ich weiß rüberzubringen...Werde mich heute noch outen, hab da nämlich mehrere Themen offen Hartz4 natürlich und drum und dran....hab nur im Moment keine Zeit mehr da ich gleich noch zu meinen ! €uro Job hasten ...wollt nur zum Ausdruck bringen Klasse ich hab nun hier schon wieder ein paar Tips rauslesen können. Dank an Euch alle und liebe Grüße


    andreas69;)


    PS: Nur nicht den Kopf hägen lassen....GEMEINSAM sind wir Stark!!!!!!!

  • Hallo Leute!


    Wer ist zuständig ? Das ist ja wohl die Frage! Die Arge bei der Du gemeldet bist entscheidet und da hat der Fallmanager eigentlich korrekt entschieden. "Soziales Umfeld" ist hier das Stichwort und durch das kleine Kind (Kindeswohl) ist auch den nGroßeltern der Umgang zu ermöglichen. Der Umzug zu den Großeltern bedeutet zum einen mehr soziale Sicherheit und zum anderen Reduzierung der Kosten wenn die ALG II Bezieherin nämlich zu diesem Zweck zu den Eltern fahren will steht ihr diesbezüglioch bsogar die Übernahme der Kosten zu!


    Ich würde da beim Fallmanager die Möglichkeit gemeldet wurde einen Antrag auf Umzug stellen, mit der Vorlage auf eine mögliche neue Bleibe - Mietvertrag darf nur noch nicht vom ALG II unterschrieben sein und dann auf der zuständigen, gegenwärtigen ARGE vorlegen. Wir der dort genehmigt stellt sich mir die Frage was die neue zuständige ARGE dann verweigern will!?


    Gruß

  • Hallo,


    derzeit wohne ich in einer Bedarfsgemeinschaft. Doch die Partnerschaft gestaltet sich immer schwieriger sodas es unabdingbar wird sich zu trennen.


    Die ARGE habe ich um einen Termin gebeten dieser ist auch in zwei Tagen.


    Mein Ziel ich möchte in ein anderes Bundesland ziehen und dort auf einem Campingplatz wohnen, da dies als Erstwohnsitz erlaubt ist und viel günstiger als eine 1,5 Zimmer Wohnung!
    Ob die ARGE den Umzug abzulehnen versucht kann ich im Moment nicht sagen, aber ich kann nun nicht mehr lange hier bleiben weil dies an der Psyche zehrt.
    Umzugskosten möchte ich auch keine.


    Vielmehr wäre mir schon damit geholfen wenn man den Umzug genehmigt.
    Natürlich muss man erst ein Objekt finden, was aber nicht so schwer ist, wenn man keine hohen ANsprüche stellt.


    Ich werde aber hier berichten was die Beraterin von der ARGE so spricht.


    PS. Ach ja ich habe es vergessen; ein ganz nettes Hallo in dieses Forum



    UPDATE:
    So heute fast drei Monate später, lebe ich in einem anderen Bundesland und ich lebe auf einen Campingplatz.
    Selbstredend übernahm die zuständige Arge die Anteile der Pacht und Miete.
    Auch bin ich wohl kein Einzelfall, denn die ARGE zahlt wohl häufiger die Kosten von einem Wohnsitz auf dem Campingplatz.
    Ansich ist dies auch für die Allgemeinheit gut, denn die Kosten kommen noch nicht einmal an die Höhe einer Kaltmiete ran, wie sie normal
    fällig wäre.

  • wir durchleben auch gerade eine posse wie sie in keinem schlechtem film vorkommen würde,


    vor 3 monaten hat sich meine freundin, in weimar lebend, dazu entschlossen zu mir nach berlin zu ziehen,
    von anfang an sagten wir, das kann schwierig werden und da 2 kinder 5 und 7 mit dran hängen, dürfen wir keine fehler machen,
    so ist sie also zum jobcenter gegangen und hat erst mal nachgefragt, erste auskunft war, wir sind ein freies land und jeder kann hinziehen wohin er will, na hört sich doch gut an dachten wir, also fragten wir, ist es also unproblematisch, können wir hier die wohnung kündigen und umziehen?
    dann kamen die ersten einwände, daß das nur im prinziep so ist, aber in ihrem falle wäre das kein problem, sie ist deutschlehrerin für erwachsenen bildung und in weimar geht da der bedarf gegen null, ganz anders in berlin, da wäre sie richtig gefragt mit den vielen sprachkursen und ein umzug sogar angemessen wäre, als beispiel wurde uns noch der fischer auf dem land genannt ...
    wunderbar dachten wir, sie kündigt ihre wohnung, sucht schule und kita in berlin, und denkt super, habe 3 schulen und kitas zur auswahl, stellt antrag auf kita berechtigungsschein, die wollen natürlich eine adresse haben die nun nicht gerade 300km weit weg ist, aber haben wir alles geklärt bekommen,
    hier beim jugendamt vorgesprochen auch alles abgeklärt und zum jobcenter in berlin gegangen, da wurde uns gesagt, daß die wohnung zu kündigen ein großer fehler war, solange wir nicht eine umzugserlaubniß hätten, wieder in weimar zum jobcenter gabs auf einmal keine umzugserlaubnis mehr und die entsprechenden mitarbeiter die uns vorher gesagt hätten, daß das alles kein problem wäre wüßten es leider nicht besser, wäre nicht ihr resort ...
    wir machen gerade schlimmes durch, meine freundin muß aus ihrer wohnung, bekommt hier keine neue, weil kein amt ein blatt ausfüllt für die kostenübernahme, was der vermieter wiederum sehen will, bevor er einen mietvertrag raus rückt und wir uns wirklich langsam fragen ob das angebot was das jobcenter uns in berlin gemacht hat, sie solle doch ins frauenhaus gehen ernst gemeint war .. das war die kurzversion und es ist noch nicht vorbei, kein mensch fragt nach einschulungstermin, kitaplatz, oder bietet einen job an, daß sie überhaupt erst umzieht, eben dahin wo es arbeit für sie gibt, interessiert keinen menschen, es geht lediglich noch darum, wer muß nicht bezahlen und wenn schon in berlin dann im wohngetto, es ist wirklich unmenschlich was da betrieben wird