Kindergeldanrechnung obwohl kein Bezug

  • Ist es zulässig dass die AA Kindergeld anrechnen obwohl keines derzeit Gezahlt wird ? 2

    1. Ja, es ist zulässig. (2) 100%
    2. Nein, es ist nicht zulässig. (0) 0%

    Ich beziehe seit dem 01.01.2005 ALGII, bin 22 J. derzeit arbeitsplatzsuchend gemeldet.
    Von Anfang an wurde das Kindergeld angerechnet was ich ja auch noch einige Zeit bekommen habe.
    Durch das Versäumnis mich alle 3 Monate bei der Arbeitsagentur "ausbildungsplatzsuchend" zu melden erlosch der Anspruch auf Kindergeld. die Familienkasse stellte die Zahlung ein mir das anteilige Kindergeld, da ich nicht mehr zu Hause lebe.
    Die zuständige ARGE "GT-Aktiv" berechnete weiterhin das Kindergeld als Einkommen obwohl ich kein Kindergeld mehr ausgezahlt bekommen habe.


    Kann mir jemand sagen ob dies Rechtens ist(ggf. mit §§-Stellen wiederlegen), oder ob ich gegen den letzten Bewilligungsbescheid in dem weiterhin das Kindergeld angerechnet wird Wiederspruch einlegen soll.

  • Hallo HDH1984,


    kindergeld wird meines wissens nach nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt. Somit hättest du schon mal keinen Anspruch darauf.
    Ich schicke dir per PN mal was zum Kindergeld.


    Ich würde hier umgehend widerspruch einreichen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Es wäre vielleicht sinnvoll öfters mehrere Infoquellen über diese Themen im Internet zu nutzen.
    Kindergeld wird z.Zt. z.B. für Jahrgang 1982 bis zum 26. Lebensjahr bezahlt. Früher war es ja generell bis 27 Jahren sofern man noch in Ausbildung/Studium stand. Leider sieht man davon sowieso nur was auf dem Papier, da es ja von der Kindergeldkasse bezahlt wird, aber von der ARGE wieder als Einkommen in Abzug gebracht. So werden wichtige Gelder unnütz verbraten und ein unnötiger Beamtenaufwand betrieben! Nimmt man das Kindergeld nicht in Anspruch zahlt man wirklich drauf, denn das AA zieht einem dann das Kindergeld trotzdem ab was es auch Rechtlich darf.

  • Da hat Sale47 Recht, du bekommst ja schließlich kein kindergeld mehr weil du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist, demnach ist dies dein Verschulden und das komplette Kindergeld wird von deinen leistungen in Abzug gebracht.


    Unnützer Beamtenaufwand ist die Zahlung von Kindergeld bei gelichzeitigem ALG2 Bezug aber nicht, da diese Gelder nicht aus den gleichen Töpfen kommen.