Ist es zulässig dass die AA Kindergeld anrechnen obwohl keines derzeit Gezahlt wird ? 2
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Ja, es ist zulässig. (2) 100%
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Nein, es ist nicht zulässig. (0) 0%
Ich beziehe seit dem 01.01.2005 ALGII, bin 22 J. derzeit arbeitsplatzsuchend gemeldet.
Von Anfang an wurde das Kindergeld angerechnet was ich ja auch noch einige Zeit bekommen habe.
Durch das Versäumnis mich alle 3 Monate bei der Arbeitsagentur "ausbildungsplatzsuchend" zu melden erlosch der Anspruch auf Kindergeld. die Familienkasse stellte die Zahlung ein mir das anteilige Kindergeld, da ich nicht mehr zu Hause lebe.
Die zuständige ARGE "GT-Aktiv" berechnete weiterhin das Kindergeld als Einkommen obwohl ich kein Kindergeld mehr ausgezahlt bekommen habe.
Kann mir jemand sagen ob dies Rechtens ist(ggf. mit §§-Stellen wiederlegen), oder ob ich gegen den letzten Bewilligungsbescheid in dem weiterhin das Kindergeld angerechnet wird Wiederspruch einlegen soll.