Müssen ausziehen

  • Hi
    Müssen aus unserer wohnung ausziehen wegen eigenbedarfs.
    Möchten in einen anderen Kreis ziehen also zu einer ander ALGII stelle.
    Muss ich das zuerst an der alten stelle melden oder zuerst eine Wohnung suchen und dann an der neuen stelle melden ?
    Danke für eure Hilfe:rolleyes:

  • Hallo,


    also:
    1. beim jetzigem Amt die schriftl. Wohnungskündigung vorlegen
    diesen auch mitteilen, das ihr in ein anderen Kreis ziehen wollt


    2. der neue zuständige Träger ist dan für die zustimmung der neuen Wohnung zuständig


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    hier muss ich leider etwas korrigieren.


    1. Kündigung beim jetztigen Amt zeigen und ankündigen dass du umziehen möchtest und auch wohin. (wie kätzchen schon schrieb)


    2. Wohnung suchen und mit einem konkreten Angebot zum jetztigen Amt gehen. Diese müssen dann die neue Behörde bei der Zusicherung des Umzuges beteiligen und mit dieser abklären ob die Wohnung angemessen ist.


    Seit dem 01.08.06 ist der bisherige Träger für den Umzug zuständig.


    TIP: Vorher über die Obergrenzen in der neuen Stadt informieren

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Sicher müsst ihr euch ummelden in den neuen Kreis und das schnell und zeitgerecht, damit die Daten übertragenden von Amt "A" nach "B" entweder übertragen werden oder ihr einen Umzugsantrag stellen müsst. Das eilt und ist wichtig. Denkt bitte an die erhöhten Energiekosten und den Mietpreisspiegel der Stadt und/oder Gemeinde. Das ist ganz wichtig, weil die Bausubstanz und das Alter des Gebäudes nicht alles als Bemessungsgrundlage zählt. ACHTUNG!
    Gruss Jonny