Verlängerung von 1 Euro Job

  • Hi, kann mir jemand sagen ob er schon mal seinen 1 Euro Job verlängert bekommen hat? Und was dafür notwendig ist? Gruß Chrissi41


    Ich versuch mich mal kurz zu fassen und auf Deine Frage einzugehen - ohne im Nirvana der Grundsatzdiskussionen zu verschwinden.


    Kurz zum Feedback: Hab mich - im Laufe einer ABM bis Sommer 2009 - mit dem Thema beschäftigt bzw. mich durch das Thema durchgefummelt und duchgefragt. Heißt aber lange nicht, dass ich jetzt irgendeine professionelle oder rechtsverbindliche Aussage treffen kann.


    Erstmal: Du persönlich hast keinerlei Einfluss darauf ob eine Maßnahme verlängert wird, oder nicht. Die Verlängerung einer Maßnahme wird grundsätzlich vom Träger bei dem JobCenter bzw. der zuständigen Arge beantragt. Im Normalfall passiert das ganz automatisch und ohne das Zutun der Teilnehmer oder Einsatzstellen. Ob und inwiefern eine Maßnahme verlängert wird, entscheidet sich ganz oft erst sehr kurzfristig und hängt maßgeblich auch immer von den finanziellen Mitteln ab. Sind die Kassen lehr, gibts keine Verlängerung. Hier in Berlin werden in einigen Bezirken bereits schon bewilligte Maßnahmen eingefroren bzw. ersatzlos gestrichen. Aber das nur zum Hintergrund.


    Sollte Deine jetzige Maßnahme vom JobCenter (oder zuständige ArGe)für Deinen jetzigen Träger verlängert werden, dann hast auch Du gute Chancen eine "Verlängerung" angeboten zu bekommen. Was aber nicht bedeutet dass Du - als Teilnehmer - oder Deine Einsatzstelle einen Anspruch darauf hat, dass Du genau dort weiterhin eingesetzt wirst. Im Normalfall wird es aber - sofern die Einsatzstelle schriftlich auch ihre Vereinbarung mit Träger verlängert - gehandhabt, weil das NULL Aufwand für Träger oder Einsatzstelle bedeutet. Einsatzstelle wird vom Träger über Verlängerung informiert und gefragt ob Bedarf weiterhin besteht, und ob sie Dich dort weiterhin als Helfer einsetzen möchten - während DU im Zweifel nicht gefragt wirst, sondern einfach eine "neue" Zuweisung vom JobCenter erhälst die sich auf die Maßnahme bezieht aber nicht auf eine bestimmte Einsatzstelle.


    Sollte Deine jetzige Maßnahme NICHT vom JobCenter für Deinen jetzigen Träger verlängert werden, hast Du die Möglichkeit - sofern Deine Einsatzstelle zustimmt - über Dein JobCenter nach einem anderen Träger zu suchen, der eine ähnliche Maßnahme genehmigt bekam und noch freie Plätze in dieser hat. Deshalb mein Rat, Dich im Zweifel nicht erst am Tag X mit JobCenter in Verbindung zu setzen. Es gibt einen ganzen Haufen Maßnahmen, die laufen wirklich nur über 3 Monate und werden in dieser Form weder verlängert noch neu bewilligt - entweder weil der Träger, die Auflagen gar nicht erfüllen konnte (Qualifizierung, Schulung, Betreuung) oder weil sie völlig sinnfrei waren und zu keinerlei Resultat führten oder aber auch, weil dort eigentlich überhaupt gar nichts gemacht wurde oder ganz simpel, der Träger (gerne und oft auch aus dem Boden gestanzte e.V.s ) kein Bock mehr auf die Zusammenarbeit und den Kontrollen der JobCenter hat.


    Jetzt kommt das große ABER: Solltest Du nur eine Verlängerung oder neue Zuweisung wollen, weil Du in Deiner jetzigen Einsatzstelle bleiben willst, dann erkundige Dich ggf. beim neuen Träger SOFORT ob diese Einsatzstelle auch auf ihrer "Einsatzstellenliste" steht. Sollte das nicht der Fall sein, dann werden die meisten Träger natürlich erstmal versuchen, dich in Einsatzstellen zu vermitteln, die bereits schon von ihnen aquiriert wurden und mit denen sie schon Vereinbarungen geschlossen haben etc.


    Nur in Ausnahmefällen können Stellen vom Träger "nachaquiriert" werden, wird aber nicht gerne gemacht, weil das für den Träger sehr aufwendig ist und auch noch mal vom JobCenter abgesegnet werden muss. Der Träger ist bei jeder Neuaquise verpflichtet einen ganzen Berg von Unterlagen zu prüfen, die Gemeinnützigkeit festzustellen, die Stelle (mehrfach) zu besuchen, ne genaue Stellen/Orts/Personalbeschreibung aufzustellen etc...Aufwand, Zeit, Kosten. Jeder Träger hat für die diversen Maßnahmen bereits ganze Listen mit möglichen Einsatzstellen im Glücksfall, steht Deine auch auf der von nem neuen Träger.


    noch ein ABER: Viele Einsatzstellen haben mit ganz vielen Trägern Vorvereinbarungen geschlossen (ist völlig risikolos für Einsatzstelle), weil sie so bei Bedarf gleich von vielen Trägern hoffentlich geeignet Leute geschickt bekommen aus denen sie aussuchen können. Oft wissen die Einsatzstellen schon gar nicht mehr, mit wievielen Trägern sie schon solche (für sie unverbindlichen) Vereinbarungen geschlossen haben, von daher, frag auf jeden Fall beim Träger. Vieles was mit diesen Vereinbarungen und dem ganzen Schriftkram zu tun hat, läuft auch über die Vereinsvorstände oder irgendein zentrales Büro etc. so dass die Leute in den Einsatzstellen direkt überhaupt keinen Schimmer haben, denen ist meistens auch völlig egal im Zuge was für einer Maßnahme Du dort bist, Hauptsache, Du kannst und machst was Du entweder bisher auch gemacht hast bzw. wozu sie Dich brauchen. Im Normalfall will da auch keiner so genau wissen, zu welchem "Zweck" Du als Person dort eigentlich eingesetzt wurdest oder warum.


    Was dann tatsächlich DEINE PERSON betrifft: Jetzt kommt es natürlich auch auf Deinen Sachbearbeiter bzw. Fallmanager an ob und in wie weit Du entweder eine Verllängerung (über gleichen Träger) bekommst, oder eine neue Zuweisung (über neuen Träger für ähnliche Maßnahme) bekommst. Wenn der/die Herr/Dame sich streng an das Gesetz hält, dann solltest Du eigentlich nicht nahtlos von eine Maßnahme in die nächste bzw. auf noch mehr Monate in Maßnahme verbleiben...eigentlich sollten derlei Arbeitsmaßnahmen IMMER nur als letzte und einzigste Möglichkeit genutzt werden, um Arbeitslose in einen geregelten Arbeitsalltag zu bringen...aber natürlich sieht die Realität ganz anders aus.Aber Anspruch hast weder Du noch Dein Träger und schon mal gar nicht die Einsatzstelle auf irgendwelche Maßnahmen, Teilnehmer o.ä. ist vielen Einsatzstellen auch nicht mehr so klar...aber das führt jetzt wirklich zu weit.

  • Hallo dieses Thema ist doch schon länger als ich dachte!!!!


    weis jemand wie sich das verhält mit der Verlängerungen bei dem Ein-Euro Job?
    Ist das pflicht oder kann man auch ablehnen???
    Ohne folgen mit Sanktionen???
    und wie verhält es sich mit der Zeit ein halbes oder ein ganzes Jahr???


    das JC hat mir einee Verlängerung von einem Jahr aufs Ohr gedrückt obwohl ich das erste halbe Jahr absolviert habe.
    Muss ich das akzeptieren oder kann ich auch sage : nein ich will eine feste Anstellung finden.


  • Da Du die Frage hier im Forum mehrmals gestellt hast,
    was Forenunüblich ist,
    hier die Antwort von dort:


    Wenn man mit Rechtsfolgenbelehrung zugewiesenen wird und noch keine 2 Jahre voll hat, dann muss man.


    Nur für den Fall, daß Du vergessen haben solltest, wo Du deine Frage gestreut hast.:cool:


    dms