Unterhalt für bedürftige Eltern im Ausland

  • Hallo Alle,


    Ich danke für diesen tollen Forum...hatt mir sehr gehlfen.


    eine Frage habe ich noch offen und so bitte ich um Hilfe.


    Ich habe, die ganze Zeit befor ich Hartz IV empfänger wurde, den Unterhalt für meine bedürftiger Eltern im Ausland bezahlt. Am Ende jedes Jahr schicken mir meine Eltern einen unterschriebene Bedürftigkeitsformular (das Muster Formular bekomme ich vom Finanzamt und ich schicke es meine Eltern zum unterschrift) und das geld was ich schicke wird als außergewönliche belastungen beim Steuermeldung anerkannt.


    jetzt bin ich Hartz IV Empfänger. Ich spare mir ambisschen Geld ( vom Erziehungsgeld, der beim Hartz IV nicht mit berechnet wird) und schicke ich es meine Eltern. ich muss das Tun , da meine Eltern überhaupt gar kein Einkommen haben (und weil im Heimatland ich unterhaltplichtig für meine Eltern bin).


    beim Folgeantrag hat das Amt diese Auslandsüberweisungen vom Meine konto gesehen und möchten, dass ich mich dazu äußere?
    meine Frage: soll ich das bei Hartz IV anmelden? wenn Ja hat das Einfluß auf die Leistungen? auf das Vermögen?


    mfg

  • Hallo rano,


    deine Zeilen und deren Inhalt sind für mich sehr unverständlich. Mich würde mal Interessieren in welchem Land die Gesetzgebung so ist, das Kinder gegenüber ihrer Eltern Unterhaltspflichtig sind? Hab davon noch nie etwas gehört.
    Wenn dem nun wirklich so ist, dan muss ja auch ein Unterhaltstitel bestehen (wirklich unglaubhaft), diesen müsstest du dem Amt vorlegen ( bin dauernt nur am Kopfschütteln). Im übrigen habe Ausgaben die du hast das Amt in keinster weise zu Interessieren. Das Amt hat nur interesse an Einkünfte.


    Sorry, kann das ganze nicht nachvollziehen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Danke für deine Antwort. ich habe mein beitrag neu editiert. Das 1. mal bekamm ich eine Fehlermeldung und dachte mein Beitrag war nicht online..ich könnte mich nicht in dem Forum anmelden.


    Zu Sache. Ich komme aus marokko. Dort gibt es keine Sozialkasse. wenn man keine Einkünfte hat, dann hat er pech. Die Gesetzgebung seht aber aus, dass die Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen.


    Zitat

    Im übrigen habe Ausgaben die du hast das Amt in keinster weise zu Interessieren. Das Amt hat nur interesse an Einkünfte.


    das Habe ich gegen über der Mitarbeiter gesagt aber er meinte doch die möchten wissen ob ich das Geld im Ausland verstecke.

  • Hallo,


    die Befürchtung vom Amt mit dem Geld im Ausland ist natürlich berechtigt. Wenn du allerdings diese Unterhaltszahlungen glaubhaft darlegen kannst, hast du keine Probleme, ganz im Gegenteil Unterhaltszahlungen können teilweise sogar dein Einkommen mindern. Solltest du also nebenbei arbeiten müssten die Titulierten Unterhaltszahlungen von deinen Einkünften abgezogen werden.

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  • Mich würde mal Interessieren in welchem Land die Gesetzgebung so ist, das Kinder gegenüber ihrer Eltern Unterhaltspflichtig sind? Hab davon noch nie etwas gehört.


    Na zum Beispiel in Deutschland. Lies mal im BGB nach!

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  • Danke alle,
    ich habe jetzt eine kopie der Unterhaltsbescheinung für den Jahr 2005 (von meien Eltern unterschrieben) vom Finanzamt bekommen. ich werde die abgeben und abwarten was das Amt sagt. für 2006 bekomme ich erst im 2007.


    Gruß
    Rano