Hallo Alle,
Ich danke für diesen tollen Forum...hatt mir sehr gehlfen.
eine Frage habe ich noch offen und so bitte ich um Hilfe.
Ich habe, die ganze Zeit befor ich Hartz IV empfänger wurde, den Unterhalt für meine bedürftiger Eltern im Ausland bezahlt. Am Ende jedes Jahr schicken mir meine Eltern einen unterschriebene Bedürftigkeitsformular (das Muster Formular bekomme ich vom Finanzamt und ich schicke es meine Eltern zum unterschrift) und das geld was ich schicke wird als außergewönliche belastungen beim Steuermeldung anerkannt.
jetzt bin ich Hartz IV Empfänger. Ich spare mir ambisschen Geld ( vom Erziehungsgeld, der beim Hartz IV nicht mit berechnet wird) und schicke ich es meine Eltern. ich muss das Tun , da meine Eltern überhaupt gar kein Einkommen haben (und weil im Heimatland ich unterhaltplichtig für meine Eltern bin).
beim Folgeantrag hat das Amt diese Auslandsüberweisungen vom Meine konto gesehen und möchten, dass ich mich dazu äußere?
meine Frage: soll ich das bei Hartz IV anmelden? wenn Ja hat das Einfluß auf die Leistungen? auf das Vermögen?
mfg