U 25 Wohnung -> Erstausstattung - Umzugskosten?

  • Ich bin zwar 24, also noch unter 25, habe aber von der ARGE die Zustimmung für meine erste eigene Wohnung bwkommen.
    Gründe waren hierfür unüberwindbare Probleme bzw. Differenzen im Elternhaus und schwerwiegende soziale Probleme.


    Gut nun zum Thema:


    Ich bin ja jetzt auf der Wohnungssuche und möchte natürlich auch sobald ich eine gefunden habe, sofort umziehen.
    Ich hatte ja bei meinen Eltern ein Zimmer (lebe zurzeit bei Freunden) und somit auch einige Möbel wie z.B. Sofa, Kleiderschrank, PC-Tisch, usw.
    Das Sofa ist jedoch schon sehr alt und auch kaputt und der Kleiderschrank wahrscheinlich sowieso viel zu groß für eine kleine Wohnung und ich schätz auch, dass er wohl nich mehr zusammenzubauen ist, wenn er erst einmal auseinander ist.


    1. Wie sieht es also überhaupt mit der Erstausstattung für die erste eigene Wohnung aus?


    2. Was steht mir wohl zu und was bekomme ich auf jeden Fall bewilligt? (z.B. Ofen, Kühlschrank, Waschmaschine, Bett, Matratze, Kleiderschrank, Sofa, usw.)


    3. Was ist mit Sachen wie z.B. Geschirr, Mikrowelle, Bettzeug, usw? Das muss man bestimmt selbst kaufen vom Alg2 oder?


    Auf dem Amt wurde mir gesagt, ich solle eine Liste erstellen, einmal mit den Einrichtungsgegenständen, die ich sowieso habe und aus meinem Zimmer mitnehme und einmal dann die Sachen, die ich für die neue Wohnung brauche.
    Aber ich weiß jetzt irgendwie trotzdem nicht genau, was ich da aufschreiben soll bei den benötigten Sachen, also was man da überhaupt hinschreiben kann.


    4. Und wie sieht es mit eventuellen Umzugskosten aus? Z.B. Kosten für einen Möbeltransporter oder Fahrtkosten bei der Wohnungssuche?


    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir schnellstmöglich helfen könntet. Danke schon mal im voraus!

  • Ich stelle hier mal meine Liste rein, die ich bei der ARGE abgeben werde:



    Schlafzimmer


    - Bett
    - Kleiderschrank
    - kleine Kommode
    - Nachttisch + kleine Lampe
    - Gardine + Aufhängung
    - Rollade (nicht das Essen)
    - Lampe
    - Matratze
    - Regal
    - Teppiche oder Läufer
    - Spiegel (nur wenn nicht im Kleiderschrsnk enthalten)
    - Bettzeug: Kopfkissen, Unterbett, Bettwäsche, Laken, Decke (Tagesdecke)



    Wohnzimmer


    - Sofa
    - Sessel
    - Schrank - Vitrine
    - kleiner Couchtisch
    - Regal
    - Gardine + Aufhängung
    - Rollade
    - Lampe
    - Teppiche oder Läufer
    - Kissen



    Küche


    - Spüle mit Unterschrank
    - Elektroherd inklusive Montage
    - Unterschrank
    - Hängeschrank
    - Tisch
    - Stühle
    - Kühlschrank mit Gefrierschrank
    - Besteck: Löffel, Messer, Gabeln, Dosenöffner, Pfannenwender, usw....
    - Kochtöpfe
    - Pfanne
    - Trinkgläser
    - Tassen
    - Untertassen
    - Teller - flache und tiefe
    - Schüsseln
    - Brotkasten
    - Wasserkocher
    - Zuckerstreuer
    - Salz- und Pfefferstreuer
    - Lampe
    - Abfalleimer
    - Regal
    - kleiner Teppich oder Läufer
    - Kaffeekanne
    - Arbeitsarmatur bzw. Arbeitsplatte (Unterschrank)
    - Küchenuhr
    - Kaffemaschine



    Badezimmer


    - Klodeckel
    - Waschbecken
    - Waschbeckenunterschrank
    - Spiegelschrank mit Licht
    - Waschmaschine inklusive Montage
    - Hängeschrank
    - kleiner Schrank
    - Klorollenaufhängung
    - Klobürste
    - Lampe
    - Regal
    - Wäschekorb bzw. Wäschetruhe
    - Spiegel
    - Badezimmergarnitur (vor Badewanne und vor Toilette)
    - Handtuchset - große, mittlere und kleine
    - Waschlappen



    Flur


    - Kommode
    - kleiner Schrank
    - Garderobe bzw. Garderobenaufhängung (Hakenleiste)
    - Lampe
    - Teppich oder Läufer



    elektronische Geräte


    - Waschmaschine inkl. Montage
    - Elektroherd inkl. Montage
    - Kaffemaschine
    - Radio- und Rundfunkgerät
    - Mikrowelle
    - Staubsauger



    Haushaltsgeräte


    - Schrubber
    - Aufnehmer
    - Wassereimer
    - Besen
    - Handbesen
    - Kehrschaufel
    - Wischlappen



    Schaut euch bitte diese Liste einmal an, sagt mir bescheid, ob noch etwas hinzugefügt werden kann und gebt mir eure Einschätzung, was vielleicht bewilligt wird.


    Danke!

  • Hallo erstmal!
    Also ich bin 19 Jahre alt, mach zZ. von der ARGE aus einen Hauptschulkurs. DIeser geht 12 Monate. Ich wohne mit meiner Mutter und meinem kleinen schwer behinderten Bruder zusammen. Meine Verlobte zieht sobald sie hier bei uns eine Arbeitsstelle hat her. Meine Frage ist jetzt: Ich möchte zum Einen zu Hause ausziehen. Bzw. mit meiner Verlobten zusammen ziehen, da ich aber Hartz 4 beziehe und unter 25 bin, geht das ja nicht so einfach. In wie weit habe ich im Moment das Recht aus zu ziehen. Muss ich dem Amt irgendwelche besonderen Gründe nennen?
    Würde mich super freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
    Gruß
    ~Muggel~

  • hi ins forum.
    ich bin 24 mit berufsausbildung und ab märz 2007 nach hoffentlich erfolgreicher antragstellung, alg2 empfänger, da ich kein geld für studiengebühren habe. nun zur meiner frage. so lange ich noch student bin, kann ich im wohnheim wohnen, doch ab märz 2007 brauche ich eine wohnung, in der ich wohnen kann. ich lebe auch seit 2004 nicht mehr bei meinen eltern (habe da nämlich schon etwas von einem stichtag im jahre 2006 gelesen, wonach unter 25 jährige alg2 empfänger kein anrecht auf eine eigene wohnung haben), sondern im studentenwohnheimen. meine eltern wohnen auch in einer völlig anderen stadt als ich.


    die frage wäre nun, ob die arge, der stadt in der ich noch student bin und auch rechtmäßig als einwohner gemeldet bin, eine finanzierung bzw. bereitstellung einer wohnung verweigern wird?


    wie gesagt, ich lebe sicherlich schon seit 2004 nicht mehr bei meinen eltern, sondern selbstständig im studentenwohnheim und bin auch in einer völlig anderen stadt gemeldet und wohnhaft als meine eltern und eine berufsausbildung habe ich auch.