Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Ich bin momentan arbeitsunfähig und beziehe Sozialhilfe.
Nun werde ich demnächst arbeitsfähig sein.
Da ich einen Wohnortswechsel anstrebe frage ich: Muß ich bei der Arge, bei der ich bisher keine Leistungen bezogen habe, die neue größere und teurere Wohnung genehmigen lassen?Oder ist der jetzige Erstantrag auf ALG II unabhängig von dem Wohnortswechel bzw. der bisherigen Mietzahlungsübernahmen des Sozialamtes?
Ich bitte um Antwort
Danke
Marzel