Unter 25 mit Kind! Umzug möglich??

  • Hallo,


    ich habe ein Problem ich bin 22 und habe eine 10 monate alte Tochter und wohne mit ihr in einer 39 m² kleinen 1 Zimmerwohnung mit 245 € Warmmiete, nun habe ich ne wohnung mit 62 m² 2 Zimmerwohnung 440€ Warm gefunden. Mit dem Vermieter wäre alles geklärt wenn ich die Kostenübernahme vom Amt kriege. Also bin ich zum Arbeitsamt gegenagen und die nette Frau erzählte mir das ich nicht das recht habe umzuziehen, da 30 m² für mich und meine tochter ausreichen und falls ich ne andre wohnung will darf diese nur so teuer sein wie meine bisherige(was in Berlin für ne 2 Zimmerwohnung sehr schwer sein dürfte). Das begründete sie mir mit nem neuen Gesetzt vom 1.8.2006 obwohl ich also meine tochter geboren wurde gesagt hatte ich möchte ne neue wohnung und mir das Arbeitsamt in einem Schreiben zugesichert hatte ne miete von 440€ zu übernehemen und jetzt wo ich endlich ne wohnung gefunden habe sowas, bin völlig ratlos was ich machen kann höffentlich kann mir jemand helfen!


    Falls es wichtig ist wohne wie gesagt in Berlin, Arbeitsamt ist Berlin Süd.


    MFG


    Mijikai


    P.S.: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

  • Hallo,


    vorweg die lezte Auskunft die Dir gegeben wurde ist falsch. Das Rechtsänderung zum 01.08. gilt nur für Personen U25 die noch im Haushalt der Eltern Leben, da ich davon ausgehe, dass du dies mit deiner Tochter nicht mehr tust ist es für dich total daneben.


    Weiterhin darf eine neue Unterkunft im Zweifelsfall auch teurer sein wie die alte, solange Sie immer noch im angemessenen Rahmen liegt. Dieser ist natürlich in jeder Stadt anders.


    Allerdings muss auf jeden Fall der Umzug notwendig und sinnvoll sein, dies musst du als Leistungsempfänger gegenüber der Behörde begründen. Wenn du momentan in einer 1 Zimmerwohnung zusammen mit einem Säugling wohnst, dürfte die Begründung allerdings nicht wirklich schwer sein. Da es dir auf Dauer nicht zugemutet werden kann so weiterzuleben. Ich gebe dir den Tip stell schriftlich einen Antrag auf den Umzug, sollte dieser abgelehnt werden hast du die Möglichkeit den Rechtsweg zu gehen und Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Da solltest du dir einen Anwalt zu Hilfe nehmen, ich glaube in diesem Fall muss dann letztendlich sogar die Behörde die notwendigen Kosten für den Anwalt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens übernehmen.


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    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kenntnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Ich kann da vielleicht noch nähere Auskunft geben,da ich grad dabei bin,nach Berlin zu ziehen:
    Die Mietobergrenze liegt bei 444.-warm plus 10% für Alleinerziehende (letzteres liegt im Ermessen des Amtes) und die unter 25-Regelung trifft auf gar keinen Fall zu,da du ein Kind hast '(genau wie ich).
    Wie mein Vorschreiber schon sagte hast du im Rahmen der Mietobergrenze Anspruch auf die Wohnung,also leg auf alle Fälle Widerspruch ein.
    Alles Liebe für dein Kind und dich!!!

  • Hallo,


    alle guten Dinge sind bekanntlich derer 3!


    beide Info`s zuvor sind korrekt und hinsichtlich der Vorgehensweise diesen Anspruch durchzusetzen bist Du ebenso gut informiert worden.
    1. Mach es schriftlich - dann muss die ARGE antworten und dies stellt einen Verwaltungsakt dar und nur
    gegen einen Verwaltungsakt kann man notfalls klagen.
    2. Widerspruch einlegen wenn die Antwort unbefriedigend ist, - hinzu kommt das, die Antwort der ARGE
    auf einen Widerspruch grundsätzlich ablehnend sein darf, also keine Sorgen machen wenn das
    Bürokraten - Deutsch vorgaukelt das man keine Aussicht auf Erfolg habe
    3.mit dem HARTZ IV Bescheid gehst Du zu einem Rechtspfleger beim Amtsgericht und lässt Dir einen
    Beratungsgutschein für einen Rechtsanwalt ausstellen, dieser kostet Dich dann maximal 10? und kann Dir
    bei der Formulierung behilflich sein. Das geht soweit keine eigene Rechtsschutzversicherung besteht
    auch für andere Verfahren ( Unterhaltsstreitigkeiten ect.)


    Auch bei der ARGE kann man den Fallmanager ruhig mal übergehen, es gibt sogenannte Teamleiter vor Ort, das sind in der Regel die erfahrensten Leute im Haus und da kann man manchmal schon Vieles ohne großes
    Theater klären.


    Wie heisst es doch: "Wissen ist Macht, nichts wissen macht nix"! Nur die Fallmanager haben mit Ihrem Ego oft ein Problem, wenn die dummen, faulen Arbeitslosen Ihnen sagen wollen was richtig und was falsch ist, vor allem wenn Sie jungeren Alters sind!