Antrag auf Leistungen!

  • Hallo,
    War heute sehr erschrocken als ich gemerkt hatte, das mir die ARGE noch keinen neuen Antrag auf Fortzahlung geschickt hatte.
    Mein Sachbearbeiter meinte, das müsse ich selbst erledigen bzw. beantragen. Das würde heisen, das die Anträge nicht direkt zugestellt werden. Ich dachte immer dies wäre ein Selbstläufer.
    Dies würde auch kleingedruckt dabei stehen. Ich habe alles gelesen, bloß dies nicht.
    Außerdem solle ich noch die Kontoauszüge der letzten 3Monate mitbringen. Gibt es da nicht eine neue Verordnung, das dies nicht mehr nötig bzw. Zulässig ist?
    Kann mir bitte Jemand helfen bzw. einen Tipp geben?
    Vielen Dank

  • Hallo,


    ich verstehe dein Problem nicht, wenn du die letzten sechs Monate ALGII Empfänger warst hast du doch keine Problem damit die Kontoauszüge vorzulegen. Sie dienen letztendlich doch nur der Kontrolle ob du nicht vielleicht was verheimlicht hast. Sollte dies allerdings der Fall sein bist du selber schuld.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    mir wurde ebenfalls mitgeteilt, das ich lückenlose Kontoauszüge vorzulegen habe. Allerdings steht davon offenbar nichts im SGB 2, hier wird nur von den notwendigen Informationen gesprochen.


    Was geht die ARGE an, wofür ich das wenige Geld ausgebe???


    Ich finde es schon unverschämt und nicht unbedingt meinem Persönlichkeits- und Datenschutz zuträglich, dass die GEZ den kompletten Berechnungsbogen verlangt, aber was bitte schön haben meine erzielten Einkünfte mit meinen Ausgaben zu tun?


    Meiner Meinung nach reicht es doch aus, wenn ich die Habenbuchungen der Kontoauszüge sichtbar lasse, der Rest ist meine persönliche Sache und muss für die ARGEn nicht kenntlich sein.


    Dies bestätigt offenbar auch ein Urteil aus NRW oder Niedersachsen?
    Mich würde interessieren, ob es dazu noch mehr Urteile gibt.

  • Hallo mal einen einfachen Satzaussage zu ALG-2 weiterbewilligung
    Erstens. ALG2 wir immer nur für 6 Monate bewilligt, dan ist die behörde in der Auflage dir Formblätter zu senden die lediglich den Inhgalt haben mit den FRagen, hat sich bei Dir was seid Antragstellung verändert.
    Ok sture Behörden wole nKontoauszüge dazu noch sehen, dies ist aber meißtens nur der Fall, wenn der Verdacht auf Mißbrauch ansteht.
    Tu dir seleber ein Gefallen, 6 Wochen vor Auslauf der Bewilligung, lade Dir die Vordrucke aus dem Internet runter, alles mit nein ankriezen nix hat sich verändert und ab in die Post.
    So was den Datenschutz betrifft keine Thema habe da eine PDF Datei kann ich gerner Verfügung stellen, denn der Behörde geht noch lange nix alles an.

  • DIe Landessozialgerichte sind unterschiedlicher Meinung, was die Vorlagepflicht von Kontoauszügen der letzetn drei Monate angeht (Bayern und Baden-W. sehr streng). Darum wird diese Frage nun beim Bundessozailgericht behandelt. Abwarten und Tee trinken :-)