Hallo,
ich bin seit dem 01.11. bei meinem neuen Freund eingezogen, mit dem ich auch erst seit kurzem zusammen bin. Er erhält Arbeitslosengeld II und nun soll ich lt. dem Amt doch promt für Ihn mit aufkommen, da wir ja eine eheähnliche Gemeinschaft wären. Ist es nicht so, dass man erst 1 Jahr zusammen leben muss bevor das so ist? Wäre echt nett wenn mir jemand was genaues dazu sagen könnte denn das kann ich echt nicht glauben das ich schon für ihn mit aufkommen muss obwohl ich erst seit zwei Wochen mit ihm zusammen wohne.
Danke