Hallo, zusammen,
wer weiss dazu etwas?
Wie verhaelt es sich, wenn sich 2 Hartz-IV-Empfaenger verloben moechten?
Sie wohnen jedoch zur Zeit noch in getrennten Wohnungen und sind Nachbarn.
Werden da die Leistungsbezuege gekuerzt, wenn beide (noch) nicht arbeiten?
Wann ist das dann eine eheaehnliche Lebensgemeinschaft?
Welche Konsequenzen hat das dann fuer die Frau?
Muss sie ihre Wohnung aufgeben oder wird diese dann dennoch bezahlt?
Ich brauche da klare und stichhaltige Informationen.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Freue mich auf Antwort, auch an meine E-Mail-Adresse.