400 Euro Job und Sohn geht in den Kindergarten

  • Hallo,


    ich habe da mal ein paar Fragen, und zwar, geht mein Sohn seit dem 01.11.2006 in den Kindergarten, was allerdings noch nicht so richtig klappt, d. h. ich muss von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr mit dabei sein. Ich bin allerdings am Donnerstag von der ARGE vorgeladen worden um meine berufliche Situation zu besprechen. Jetzt befürchte ich, dass ich einen Job oder eine Maßnahme machen muss und mein Sohn dann zwar im Kindergarten ist, allerdings sehr viel geheule dabei ist und die Kindergärtnerin meinte, wenn man ihn gleich alleine lässt, kann es passieren, dass er dann einen seelischen Knacks bekommt, welches ich ja nicht will. Was kann ich machen?


    Meine andere Frage ist, wenn ich denn dann einen 400 Euro Job annehme, dann bekommen wir doch einen Monat lang erstmal weniger Geld, da doch das ALG II im Vorraus gezahlt wird und wenn ich dann arbeiten gehe, ich mein Gehalt im nachhinein bekomme. Oder wird das dann anders berechnet und ich bekomme im ersten Monat trotzdem mein normales Geld und Ende des Monats dann die 400 Euro und das geänderte ALG II Geld?


    Kann mir vielleicht jemand helfen?


    Danke schon mal im vorraus.


    Gruß Beccy

  • Hallo Beccy,
    wegen der Geschichte mit dem Kindergarten müsste ich erstmal wissen ob Du alleinerziehend bist. Denn die Sachbearbeiter von der ARGE dürfen Dich nicht so einfach zu einer Massnahme oder 400? Job verdonnern, denn dafür müsste das jüngste Kind 7 Jahre alt sein. Wenn Du Dir einen 400? Job suchen willst, dann tue dies doch nach der Eingewöhnung in den Kindergarten, denn zwingen kann Dich ja jetzt wie gesagt noch niemand. Zu Frage 2: Ich habe selber vor 2 Wochen einen 400? Job angenommen und mir wurde am 31.10. die 240 ? von der ARGE abgezogen(160? sind Freibetrag die Du behalten darfst). Mein Gehalt bekomme ich allerdings erst am 10.11 und bis dahin fehlt das Geld, das ist richtig. Die 10 Tage kann ich verschmerzen. Ich hoffe ich konnte helfen, LG Dani

  • @ dani


    Leider ist dies immer "Auslegungssache" der Sachbearbeiter. Unter Umständen gilt folgendes:


    Ist das Kind jünger als drei Jahre und hat keinen Betreuungsplatz, so ist eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar. Hat es das 3. Lebensjahr überschritten und ist die Betreuung durch Kindergarten, Hort, Verwandte oder sonstige Personen sichergestellt, ist jede Arbeit in der Betreuungszeit zumutbar.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • @ Beccy:
    War das schon immer so?*verwundert bin*. Mein ältester Sohn war damals 4 Jahre alt als ich freiwillig zum damaligen Sozialamt bin und gefragt habe ob ich meinen Schulabschluß nachmachen kann. Mir wurde von meinem damaligen Sachbearbeiter gesagt, dass mein Sohn zu jung sei und er mich erst vermitteln würde wenn das jüngste Kind 7 Jahre alt wäre. Wenn ich den Abschluß nachmachen wollte, müsste ich ihn aus eigener Tasche bezahlen. Mein Sohn ging damals bereits halbtags in den Kindergarten und mein Mann war ebenfalls arbeitslos. Die Kinderbetreeung wäre sichergestellt gewesen aber mein Sachbearbeiter empfand dies nicht so. Sieht man doch mal, wie unterschiedlich die Ämter, bzw. die Sachbearbeiter sind. :confused: LG Dani