Ich erbe demnächst rund 16 000,-- Euro. Davon sind 6000 als Darlehen
für Umschulung von mir zurückzuzahlen.
4650,-- sind nach meiner Meinung frei. Muss i ch vom Rest vorläufig
leben, und keine Mittel vom Arbeitsamt mehr bekomen?
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Hallo,
genau so sieht es aus, du wirst wohl eine Zeit lang ohne Vater Staat leben müssen. Dein Freibetrag ist Lebensalter * 150? + 750?, also solltest du 31 sein 5.400 ?, dass heoßt nach Abzug der Schulden hast du noch 4.600 ? die Anrechnbar sind. Dass heißt für dich ca. ein halbes Jahr leben ohne ARGE. Ist doch super, mich würds freuen.
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Wenn ich vorübergehend nicht mehr von "Vater Staat" leben muss, muss ich mich denn aber dennoch an Termine des JobCenters und deren Auflagen halten? Ich meine mal der Grundsatz Fördern und Fordern ist ja dann nicht mehr gewährleistet, weil ich mich ja selber fördern müßte!
Oder umgangssprachlich: Ohne Moos, nix los! -
Jepp, "Ohne Moss, nix los.". Wenn du keine Rechte in Anspruch nimmst (Geld), hast du auch keine Pflichten.
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Doch, wenn er arbeitslos ohne Leistungsbezug oder nur arbeitssuchend gemeldet ist.
Wenn er nicht mehr gemeldet ist, dann muß er sich irgendwie an die seit 2007 in D. geltende Pflicht halten eine Krankenversicherung zu haben, oder? Ok, damit hat das Jobcenter nichts zu tun. Ist dann seine Sache, vielleicht beitragsfrei über die bessere Hälfte. In die RV darf er dann auch selber zahlen, muß aber nicht. -
Doch, wenn er arbeitslos ohne Leistungsbezug oder nur arbeitssuchend gemeldet ist. .....
Der Status als arbeitslos ohne Leistungsbezug zu zählen ist doch ein Recht ?
Der Status als arbeitssuchend gemeldet zu sein ist doch ein Recht ?
Ein Recht in Anspruch zu nehmen, kann auch ein nicht finanzielles Recht sein.Wie sagte Turtle vorher
ZitatWenn du keine Rechte in Anspruch nimmst (Geld), hast du auch keine Pflichten.
also warum sagst du dann
Doch, .....
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Nun ja, außerdem war doch die Frage in Bezug auf das Jobcenter gestellt.
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In einem Flyer der Arbeitsagentur ( liegt gerade vor mir ! ) steht folgendes:
1..... 2...... 3. Was erwartet Ihre Arbeitsagentur von Ihnen , wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ?
Wenn Sie das Dienstleistungsangebot Ihrer Arbeitsagentur in Anspruch nehmen möchten, ist es erforderlich, dass Sie aktiv mit uns zusammenarbeiten.
Sie bemühen sich nachweislich selbst, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, zum Beispiel durch
- schriftliche Bewerbungen
- die Stellensuche über Zeitungen oder Internet
- die Nutzung der JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de
- die Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen
.......
.......
4. Welche Alternativen gibt es?
Alternativ zur Arbeitslosmeldung können Sie sich auch arbeitssuchend melden...........
Auch bei der Arbeitssuchendmeldung ist es erforderlich, dass Sie sich aktiv selbst bemühen.........und unter 3. ........usw.In einem anderen Flyer wird noch erwähnt, das für die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug Anrechnungszeiten zur Rentenversicherung gemeldet werden können, falls man gewisse Bedingungen dafür erfüllt hat.
Also auch wenn man nur Sachleistungen ( bei arbeitssuchend ) wie Beratung/Vermittlung ohne Geld in Anspruch nimmt, gibt es Pflichten.
Deshalb schrieb ich: Doch..... -
Da steht aber doch nicht "In einem Flyer des JOBCENTERS....", oder? In der Frage gings um die Verpflichtungen dem JC gegenüber. Und da gibts kein "doch". Das JC ist sofort raus, wenn kein ALG 2 Anspruch mehr besteht.
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Ja hast natürlich Recht, war ein Fehler von mir. Sorry.
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