Anspruch ja oder nein

  • Hallochen und guten Abend,


    habe mal ne Frage und zwar meine Mutti ( 57 Jahre ) bekommt nur eine Witwenrente von 557,88 ?.


    z.Z lebt sie mit ihrem Partner (561.91 ? Rente ) in einer 3 Zimmer Wohnung 68 qm und Ges.Miete 437,88


    Gesamteinahmen 1109,81
    Miete 437,88


    Hätte sie bzw. die beiden zusammen einen Anspruch auf ALG 2 oder ähnliches?


    Würde mich über ne kurze Antwort sehr freuen.
    LG Schnolle

  • Hallo Schnolli,


    Nach meiner Überschlagrechnung würde ich sagen es besteht kein Anspruch auf aufstockend ALG II


    Gesamtbedarf: 1059,88 ( stetzt sich aus 2*311 (Regelatz) plus 437,88 KdU (Kostender Unterkunft)
    Gesamteinkommen liegt bei 1119,79 Euro. ( 557,88 plus 561,91 )Hier werden jeweils 30 Euro für pauschale private Versicherung in Abzug gebracht, verbleibt ein Gesamteinkommen von: 1059,79


    Ungeachtet dessen sollte deine Mutti trotzdem einen Antrag stellen. Sollte dieser abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit dies prüfen zu lassen.


    Eine andere Variante wäre einen Antrag auf wohngeld zu stellen, vieleicht besteht ja da Anspruch.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!