Hallo liebe Hart IV Gemeinde!
Wenn ich in eine unangemessene Wohnung umziehen möchte, weil sich einfach keine angemessene Wohnung finden läßt, gibt es dann noch Möglichkeiten weitere Leistungen (Kaution, Erstausstattung, Umzugskosten etc) zu erhalten? Wenn ja, welche und wie muss ich vorgehen?
Bisher habe ich nur gehört, dass einem dann alle sonstigen Leistungen gestrichen werden - was ich für recht unfair halte.
Was sind eigentlich Wohnugsbeschaffungskosten? Wie definieren die sich?
Und was zählt alles zu Umzugskosten?
Herzlichen Dank!
Bibi