3000? Rückzahlung wegen Vermögen Partnerin-hilfe bitte

  • hallo,


    ich hoffe sehr, einer von euch kann mir helfen....wir haben post vom arbeitsamt und sollen nun ?3000 inkl. krankenkasse zurückzahlen, da mein freund 2005 zu unrecht hartz4 bezogen hätte, weil ich vermögen besitzen würde. dies stimmt zwar, ich habe vor jahren etwas geerbt& gespart, aber das geld ist festgelegt, ich komme nicht dran, und habe ja in der zeit meinen freund sowieso von vorne bis hinten durchgefüttert, denn von 138? hätte er im monat nicht leben können. ich bin total verzweifelt, weiß jemand von euch, ob das stimmt und rechtens ist? wir sid doch nicht verheiratet und erst mitte 20....ich weiß nicht mehr weiter!
    danke und lieben dank im voraus

  • Ja, eineauf den ersten Blick scheinbar recht eindeutige Frage kann doch manchmal sehr schwer zu beantworten sein ;) Ich versuchs trotzdem mal:


    1. zunächst ist mal zu klären, ob Du und Dein Freund überhaupt in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und somit eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Nur dann nämlich ist Dein Einkommen und Vermögen für die Berechnung seiner ALG II Leistungen überhaupt relevant.


    Zu dem Thema kannst Du mal diese beiden Threads anschaun
    http://www.hartz-iv-antrag.de/forum/wohnung-und-miete/t-bedarfsgemeinschaft-ab-wann--142.html
    http://www.hartz-iv-antrag.de/forum/einkommensanrechnung/t-muss-ich-fuer-meine-freundin-aufkommen-55.html


    Hier könnte auch die Frage interessant sein, wer das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft beweisen muss. Seit einiger Zeit ist es so, dass die Leistungsempfänger in der Beweispflicht sind. Da sich der Sachverhalt aber auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt bezieht könnte das dort unter Umständen anders sein.


    2. Allein die Tatsache das Vermögen fest angelegt ist schliesst eine Verwertung nicht aus. Aber es gibt hier Sonderfreibeträge für gewisse Formen der Altersvorsorge.
    Wenn es ausstiegsklauseln gibt kann auf deren Nutzung nur verzichtet werden, wenn die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist, d.h. wenn Ihr sehr große Verluste machen würdet durch die Verwertung.
    Ggf. wäre auch eine Verwertung durch Beleihung der Geldanlagen denkbar / zumutbar.


    Bei der Erbschaft gibt es ggf. auch einige Ausnahmen zu beachten, je nach dem ob es Miterben gibt und unter welchen Bedingungen das ganze zu stande gekommen ist.


    Lange Rede - kurzer Sinn: Der Sachverhalt scheint mir so komplex, dass ich euch raten würde einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Dabei ggf. prüfen (lassen) ob die Übernahme der kosten durch eine Rechtschutzversicherung oder auch durch Beratungshilfe für Deinen Freund möglich ist.


    Gruß


    Philipp

  • lieber philipp,


    vielen lieben dank für deine ausführliche und vor allem prompte antwort! leiser ist alles noch viel viel komplizierter...ja, wir sind eine eheähnliche gemeinschaft, und selbst wenn wir so tun würden, als ob nicht, sie würden uns drankriegen, denke ich, denn sie haben uns auf dem kicker, wie man so schön sagt....-) wir haben zwar keine gemeinsamen konten, leben aber schon seit ca. 6 jahren zusammen, mit 3 wohnungswechseln dazwischen. sie wissen, dass wir zusammen sind, denn sie wissen leider, dass ich ihn in 2005 unterstützt habe.
    ich habe damals sowieso meine freund unterstütz, denn wie gesagt, von knapp 140? vom ARGE hätte er nicht leben können. diese kosten zahlen wir jetzt sozusagen schon monatlich auf mein privates konto wieder ab, denn da ist eine arg große summe zusmmen gekommen, die ich nicht von meinem ersparten bezahlen möchte. denn wie gesagt, verheiratet sind wir nicht!
    ich hatte auch an einen anwalt gedacht, denke mir aber die ganze zeit, dass wir uns die 50? bestimmt sparen können, denn wenn ich im forum lese, dass teilweise kinder die eltern "unterhalten" müssen, dann wäre es wohl ein wunder, wenn wir da rauskämen, es sei denn, wir würden jetzt ganz flink auseinander ziehen, aber selbt dann denke ich, werden sie sagen, dass es sie nicht interessiert, wie die momentane private situation ist, da es ja um "altlasten" geht, und wir damals noch zusammen waren...oder denkst du nicht?
    mir ist klar, dass es harte vorschriften geben muss, denn natürlich gibt es überall schwarze schafe, und letztendlich finanzieren wir steuerzahler ja diese versorgung, aber ich fühle mich so sehr "verarscht", denn wir haben den staat mit 140? im monat nicht geschröpft, uns jeden monat an die 400? "leihen" müssen, haben permanent am rande des existenzminimums gelebt, wo wir uns gerade rausschaufeln, und sollen jetzt trotzdem wieder bezahlen, was uns mindestens ein weiteres jahr nach hinten wirft. ich bin also vermutlich definitv einer von der neuen "unterschicht":confused:


    danke dir und liebe grüße!
    lola

  • Hallo lola,


    wie gesagt, ich würde in jedem Fall dazu raten eine (Fach)anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
    Das lesen im Forum eignet sich sicherlich um kleinere und mittelgroße Fragen aus der Welt zu schaffen oder auch um einen ersten Überblick über komplexere Sachverhalte zu bekommen.


    In diesem Fall wird es aber - die Bedarfsgemeinschaft ligt ja offensichtlich vor - in erster Linie darum gehen, der ARGE gute Argumente zu liefern, warum dein Vermögen ggf. nicht anrechnungsfähig ist.
    Das widerum geht nur mit einer gehörigen Portion Sachkenntnis und bei detailiertem Einblick in alle relevanten Unterlagen.
    Im Übrigen kann ein guter Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung schon mal recht zuverlässig abschätzen, ob es sich überhaupt lohnt etwas gegen den Bescheid zu unternehmen, oder ob das vllt. alles vergebene Zeit und damit Geld ist.


    Sprecht den RA - sofern ihr euch einen suchen solltet - zu Beginn des ersten Gesprächs darauf an, ob für Deinen Freund die Möglichkeit besteht Beratungshilfe zu bekommen, bzw. nehmt die Unterlagen der Rechtschutzversicherung mit, der Anwalt kümmert sich dann in der Regel um Bewilligung bzw. Deckungszusage so das ihr euch damit nicht auch noch rumschlagen müsst...


    In jedem Fall solltest Du nicht allzulange warten, denn Widerspruch gegen einen Bescheid muss binnen eines Monats erhoben werden....


    Gruß


    Philipp