Hi, ich bin hier neu, aber ich habe eine fuer mich sehr dringende Frage. Derzeit bin ich noch bis Ende November Freiberufler, danach wird der Vertrag aufgelöst, da die Organisation für die ich als Externer mittlerweile 2 Jahre gearbeitet habe, aufgelöst wird. Mein Problem ist nun folgender Fall, dass ich von August bis heute noch kein Einkommen gesehen habe, dieses auch durch Mahnungen versuchen möchte zu bekommen. Aber wenn dann für den einerseits guten Fall das Geld beispielhaft im Dezember oder Januar kommt, ich dann mein Konto ausgleichen kann, und die anzurechnenden Steuern bezahlen kann, dann wird das Einkommen welches auf einem Schlag kommt angerechnet (an Hartz vier), was mich dann wiederum wieder stark belastet. Nun meine Frage, ist es denn wirklich so, dass Gelder die aufgrund von monatelanger "Anhäufung" mit berücksichtigt werden ? Wenn ja, dann ist es zugleich meiner Meinung nach eine Unverfrohrenheit, denn mein Konto muss ich damit ja ausgleichen, da ich seit Monaten ohne Einkommen lebe, und es immer wieder gegenueber der Organisation fuer die ich arbeite, durch"boxen" muss. Es waere dann eine doppelte Bestrafung. Von irgendwas muss ich wenn leben :-).
Lieben Gruss
Freiberufler29
Bitte helft mir.