Hilfe nach Trennung?

  • Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich Hartz IV


    Ich will (bzw. werde) mich von meinem Ehemann trennen und falle dann in Hartz IV. (Bin dann also mit 2 Kindern alleinerziehend)


    Nun meine Fragen:


    1. Kann ich den Antrag auf Hartz IV stellen, obwohl ich die Scheidung noch nicht eingereicht habe? Also erst mal eine "Probetrennung" machen?


    2. Kann ich in der jetzigen Wohnung bleiben (83 m²) und die "zuvielen" m² Kosten selbst übernehmen oder sowas?


    Vielen Dank im Voraus!


    LG
    maskottchen



  • Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Kätzchen35,


    also mein "Noch-Ehemann" wohnt natürlich erst mal noch hier. Die Trennung wurde von uns (bzw. vielmehr von mir) gestern abend erst "beschlossen". Er ist aber gerade unterwegs, um sich Wohnungen anzusehen. Sprich, es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis er hier auszieht (ich hoffe, bis zum 1. nächstes Monat, falls er so schnell etwas findet). Ich muss dazu sagen, dass wir uns nicht im Streit getrennt haben und ich ihm demnach auch nicht einfach so "rauswerfen" will. Ich möchte ihm natürlich angemessen Zeit geben um sich eine Wohnung zu suchen.


    Ich wohne in Bayern, die Kaltmiete der Wohnung beträgt 290,- Euro (Warmmiete 480 Euro)


    Ich hoffe, ich habe Dir mit diesen Aussagen weiter geholfen.


    Liebe Grüße,
    maskottchen

  • Hallo maskottchen



    Die Angabe Bayern reicht mir nicht ganz um nach den Richtlinien für die KdU zu schauen.........*lächel* Bräuchte den Ort und ggf. den Landkreis.
    Aber eine Warmmiete von 480 ? bei 83 m² hört sich doch gut an.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo periscola!


    Die Frage ist mit den gemachten Angabe im grunde nur falsch zu beantworten!


    Du fragst ob Du ALG II Beziehen kannst! "Ja" und "Nein" - denn zunächst ist zu prüfen ob Dein Noch-Ehemann Dir nicht Unterhaltsleistungen erbringen kann oder sogar muss, was ich ausschließe weil Dein Sohn bereits 12 ist und Du somit Arbeiten gehen kannst!


    Ausserdem ist für den ALG II Bezug das Gesamtvermögen zu berücksichtigen und da hast Du überhaupt keine Angaben gemacht!


    Erst wenn diese Punkte geklärt sind, kann man über die anderen Faktoren urteilen!


    Die Antwort von Katzenmilch ist zwar im Grunde in Ordnung allerdings nur wenn die von mir erwähnten Punkte vorab klar sind!



    Gruß



    Persönliche Anmerkung: Ich finde es immer klasse, Trennung "auf Probe" und "in Freundschaft" das sind diese typischen modernen Lügen - dann kann man demnächst wohl auch doch ein bischen schwanger werden!

  • Der Ehemann muss Trennungsunterhalt bezahlen und auch Unterhalt für die Kinder.


    "Ich will (bzw. werde) mich von meinem Ehemann trennen und falle dann in Hartz IV. (Bin dann also mit 2 Kindern alleinerziehend)"


    Die Idee,durch Trennung die Lebenshaltungskosten für Frau und Kinder dem Staat aufzubürden, ist kreativ. klappt aber nicht immer.