Ich lebe seit 01.08.06 von meinem Mann getrennt- ich Hartz IV- er arbeitet mit 900? raus. Derzeit wohne ich alleine in einer unangemessenen Wohnung. 70m², 470 ? warm. Nun ziehe ich in eine angemessene Wohnung, Mietvertrag wurde von der Behörde genehmigt. Frage: Kann ich Umzugskosten u Renovierungskosten für die neue Wohnung geltend machen? Kaution wurde darlehensweise bewilligt. Ich muss aber monatlich von den 345 ?- 56 ? an Hartz für das Darlehen für Rückführung bezahlen (wird von der Leistung einbehalten).
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Guten Morgen Bienchen,
da der Umzug sowie die angemessenheit der Wohnung genehmigt wurden ist, kannst du für die Kosten des Umzugs, sowie für die Renovierungskosten einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. ( § 22 SGB II Abs. 3)
Liebe Grüße
Kätzchen35 -
Danke Kätzchen 35,
dann werde ich das noch heute in die Wege leiten. Drückt mir die Daumen.:)
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