Rückzahlung an die ARGE

  • Hallo,
    ich habe gestern ein Brief von der ARGE erhalten das ich 1800 Euro zurück bezahlen soll, aus dem Grund das ich und meine Partnerin falsche Angaben gemacht hätten.Wir uns keine Schuld bewusst sind und alles Wahrheitsgemäß angegeben haben.Wie kann man solche Machenschaften beenden das immer alles auf den Bürger geschoben wird?
    Ich weiß im Moment nicht weiter, wir leben schon in ein Privatinsolvenz und dann Fordern die noch Geld von uns zurück was wir nicht verschuldet haben.
    Meine Partnerin geht 10 Tage im Monat und ich mache ein 1 Euro Job, damit wir halbwegs über die Runden kommen.Dadurch beziehen wir nicht für den Lebensunterhalt sondern -Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.Was ist denn Angemessen ? 319 Euro im Monat?
    Bei 67 qm mit 3 Personen, die Wohnung für das Geld möchte ich gerne mal sehen!!!


    Mir sind mehrere Fehler in der Berechnung aufgefallen und ich den Weg zum Anwalt suchen werde.


    MfG verzweifelt

  • Hallo verzweifelt,


    also, wenn dich das richtig gelesen habe kommst du aus Duisburg?!
    Die angemessenen Kosten der Unterkunft liegen dort, nach meinen recherschen, bei Grundmiete pro m² 3,94 Euro und Betriebskosten peo m² 1,79 Euro.


    Zur Rückzahlung ist folgendes zu sagen: Hier sollte mal geprüft werden, warum die vorerst Überzahlung zustande gekommen ist?!


    Also wer hat die Überzahlung verursacht, dies muss vor jeder Rückforderung geprüft werden.
    Die Behörde
    Wenn die Behörde sich zu ihren ungunsten verrechnet hat oder Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen NICHT berücksichtigt, die DU bzw. IHR nachweislich mitgeteielt habt oder das Recht zu Ihren Gunsten falsch anwendet. Dann darf es die an euch zuviel gezahlten Leistungen NICHT zurückfordern. Dazu § 45 Abs. 2 SGB X


    Also, euere Anwalt sollte sich der Sache annehmen, er sollte wissen was zu tun ist.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!