hallo, ich habe eine Frage was wird beim Job Center als Wohnfläche angerechnt ? habe dort von einer Bearbeiterin gehört das Küche und Bad nicht angerechnet werden.Flur auch nicht? Wollte mit meim Freund und Unseren Kindern(2) zusammenziehen. der Antrag wurde aber Abgelehnt da seine Wohnung 81m²insg. ausreichend sei ,es würde nur Bewilligt werden wenn er in eine kleinere Wohnung ziehen würde.Es reichen wohl 65m² für 4-5 Personen aus.Schimmelbefall hat den Bearbeiter auch nicht interessiert ebenfall nicht die Tatsache das beide Wohnungen gekündigt sind und mein Freund bereits zu 31.10.06 umziehen muss.Er hatte zuvor eine Aufforderung vom J.C umzuziehen allein Familienzusammenführung wird anscheinen nicht gern gesehen!
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Also ich habe einen Zettel der ARGE vor meinem Umzug erhalten auf dem aufgelistet war, welche was welcher Anzahl von Personen an qm zusteht.
1 Person - 45 qm Wohnfläche
2 Personen - 60 qm Wohnfläche
Daher denke ich, dass mit der Wohnfläche die gesamte Wohnung, also alle Zimmer, gemeint sind. Flur weiß ich leider auch nicht, ob der mitzählt.
Es kann aber auch sein, dass damit nur die Zimmer wie WZ, SZ gemeint sind, Küche ist glaube ich halbes Zimmer.
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hallo,
also hier bei uns ist es eigentlich so ,das die miete an den personen gemessen wird.
solltest dich bei der stadt informieren wie der mietspiegel für 4 oder 5 personen liegt.die geben auskunft.hab mich da auch schlau gemacht.
bei uns zum beispiel liegt der mietspiegel für 2 personen bei 355,50,
da spielt die größe der wohnung keine rolle. natürlich kaltmiete ,versteht sich ja.
informier dich doch bei der stadt direkt .
gruß ute
achja 2 personen bis zu 60qm² jede weitere person 15qm² also stehen euch :2erwachsene und 2 kinder 90qm³ zu -
selbst dein balkon wird dir zur hälfte angechnet .würde mich echt beim amt kundig machen wie es mit dem mietspiegel aussieht.
also ich lebe mit meiner tochter( 22) und meinem sohn (11 )zusammen ,will jetzt auch ausziehen weil es mir zu teuer ist .momentan zahle ich 425,? kalt eben für 3 personen.
frag doch einfach mal nach .
gruß ute 46 -
Da der Schutz der Familie schon im Grundgesetz verankert ist, muss dein J.C. dem Zusammenzug zustimmen.
Als Wohnfläche zählt das, was der Vermieter in Mietbescheinigung bzw. Mietvertrag reinschreibt.
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Also, euch beiden stehen 60m² zu, und pro Kind 10m² zusätzlich wenn das Kind kein Säugling oder Baby mehr ist.
Es zählt die Eintragung in der Mietbescheinigung. Kellerräume und Dachräume gelten allerdings nicht dazu. Wandschränke, Balkon bzw. Loggia nur jeweils die Hälfte.
Flur, Küche, Bad oder Diele werden voll gewertet.
Das die Wohnungen bereits gekündigt waren, ist tatsächlich irrelevant. Aber bei Kindern ist Schimmelbefall nicht unwichtig.
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Dir ist schon aufgefallen, dass der Thread hier fast 2,5 Jahre alt ist???
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ja ist mir schon aufgefallen aber erst nachdem ich auf antworten geklickt habe
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hallo ihr da draussen,
ich wollte mal fragen:
wenn man 2007 umgezogen ist und umzugskosten genehmigt vom amt worden sind, kann man die nochmal nutzen oder gibt es sowas nur einmal -
Hallo!
Wenn eine soziale oder berufliche Notwendigkeit eines erneuten Umzuges besteht, kannst du mehrfach mit Hilfe des Amtes umziehen.
Schrader
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