Hallo!
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen....
Ich bin alleinerziehend und zur Zeit im Erziehungsurlaub (stehe aber in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis)!
Während des Erziehungsurlaubs bin ich auf Hartz IV angewiesen. Nun hat mir das AA mitgeteilt, das mein 2005 gezahltes Weihnachtsgeld (2000 EUR) auf meine Leistungen angerechnet wird...und ich somit die kompletten 2000 Eur zurückzahlen muss...
Nun meine Frage: Weder ich noch mein Krümel verfügen über Vermögen.
Ist es denn nicht möglich...dieses einmalige Einkommen als Vermögen zu Werten und somit nicht anrechnen lassen zu müssen???
Wer hat vielleicht Infos über solch einen Sachverhalt?
-
-
Hallo, habe heute was darüber gelesen, dass einmal Zuwendungen nur zum Teil und auf das ganze Jahr angerechnet werden darf. Die Arge sich es anscheinend einfach macht und es im vollen Umfang berechnet.
MfG verzweifelt
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-