Quasi Obdachlos - welche Adresse im Antrag?

  • Ich bin vor kurzem aufgrund schwerwiegender familiärer Probleme aus der elterlichen Wohnung geworfen worden und wohne seitdem mal hier und mal da bei Freunden und Bekannten.


    Meine Post jedoch kommt immer noch zu meinen Eltern, da ich mich ja noch nicht abgemeldet habe bzw. mich noch nicht ummelden kann, da ich ja noch keine eigene Wohnung habe.


    Jetzt muss ich aber einen Neuantrag für Alg2 stellen, weiß aber nun nicht, was ich da nun bei der Adresse eintragen soll.


    Kann mir da jemand helfen?
    Einen Antrag auf eine eigene Wohnung habe ich schon gestellt, ich warte noch auf Antwort.


    Dann hätte ich noch 2 andere Fragen:


    Ich werde am 5. November 24 Jahre alt, habe ich zum jetzigen Zeitpunkt das 23. Lebensjahr schon vollendet? nein oder?


    Wie sieht es nun mit der Bedarfsgemeinschaft aus, da ich ja nicht mehr zuhause wohne (Gründe oben beschrieben), sondern bei Bekannten und Freunden?


    Bilde ich nun eine eigene BG oder bilde ich trotzdem noch eine mit meinen Ektern, auch wenn ich nicht mehr mit Ihnen zusammenlebe und auch sonst keinerlei Unterstützung von Ihnen bekomme?



    Bitte um schnellstmögliche Hilfe!

  • Hallöle! !!!


    Du bist unter 25, da wirst du kein Geld von einem Amt bekommen, denn du darfst eigentlich erst ausziehen, wenn du 25 bist. Aber wenn deine Eltern dich sozusagen rausgeworfen haben, dann wird es da bestimmt eine Sonderform geben. Du gibst die Adresse an, die auf deinem Ausweis steht und schreibst einen Brief, das dich deine Eltern rausgeworfen haben oder sagst es den Leuten am Schalter, aber soviel ich weiß bekommst du erst Geld, wenn du eine Wohnung hast und darauf musst du ja auch einen Antrag stellen. Wenn der durch ist unterschreibst du den
    Mietvertrag und lässt dich auf die Wohnung ummelden. Dann kannst du einen Antrag auf Geld stellen. Informier dich aber vorher ob das Amt dir überhaupt die Wohnung bezahlen würde und ob du überhaupt Leistungen beziehen kannst, sonst stehst du nacher da mit einer Wohnung und keiner bezahlt dir was. Ich kann dir diese Informationen nur so sagen, wie es mir das Amt sagt, da ich aber weiß das jedes Amt was anderes erzählt informiere dich gut bei deinem Amt und wenn dir was komisch vor kommt lass dir vor Ort das passende Gesetz zu deinem Fall zeigen, weil die können dir ja viel erzählen und wenn die das nicht machen wollen oder dir das nicht zeigen können, sagst du einfach du möchtest zum Chef und dann klärst du das mit ihm. Wenn du noch Fragen hast dann versuch ich dir gern zu helfen, schreib mir einfach und ich werde sehen was sich machen lässt.

  • Hallo Bushidochick,


    na das liest sich nicht gut, was du da schreibst.
    Also geh bitte wie folgt vor: Gib bei der Anschrift bitte "Ohne festen Wohnsitz" ein und vermerke darauf, das du einen Antrag auf eine Wohnung gestellt hast.
    So wie ich das sehe bildest du nun deine eigene BG.
    Auch wenn du jetzt noch keinen festen Wohnsitz hast, muss zumindest der Regelsatz gezahlt werden.....................KdU nicht, da du ja keine hast.


    Noch ein Tipp: Geh doch mal zu deinem zuständigem Amtsgericht, dort gibt es sogenannte Rechtspfleger, in dir eventuell noch Infos geben können.


    Liebe Grüße und Kopf hoch..........


    Kätzchen35

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