kein anspruch auf schüler-bafög-trotzdem anspruch auf alg2?

  • hallo leute,
    habe heute endlich mal ne nette seite über fragen zum alg2 gefunden, denn auch bei mir dreht sich zur zeit alles nur ums verdammte geld zum überleben.
    und zwar habe ich folgendes problem:
    ich habe 4 semester lehramt studiert, abgebrochen und laut baföggesetz keinen anspruch, da ich 2 semester zu lange studiert habe.
    ich habe seit diesem sommer eine schulische ausbildung zur erzieherin begonnen.
    da ich also kein schüler-bafög bekomme, werde ich nun versuchen alg2 zu beantragen, meine befürchtungen sind jetzt nur, dass ich abgelehnt werde, aufgrund er tatsache, dass ich der arbeitswelt ja nun nicht mehr zur verfügung stehe...aber ich ahbe seit august einen 400eurojob angefangen, der jedoch nur für 3 monate ist:(.


    nun ist meine frage, was soll ich tun, wenn ich wirklich abgelehnt werde?
    soll ich einen wiederspruch schreiben, so wie es mir eine frau bei der hartz4 hotline geraten hat? inwiefern habe ich da chancen...denn im sgb2 steht drin, dass im regelfall schüler und studenten keine leistungen beziehen dürfen. doch ich bin ja eine ausnahme.
    ich finde es unfair, dass leute, wie ich, eine ausbildung machen und nebenbei jobben gehen(wovon ich schlecht allein leben kann plus kindergeld, is ja wirklich wenig geld, und sicher, dass ich monatlich auch wirklich 400 euro verdiene ist es auch nicht.) aber keinen anspruch haben. jedoch jeder säufer und faule arbeitslose bekommt hartz4. das ist doch ungerecht!!


    ich will doch nur ein bisschen leben...


    ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen guten rat geben könnte.
    mfg jamee83

  • Hallo,


    jetzt warte ersteinmal deinen Bescheid ab. Sollte er unerwartet abgelehnt werden, rate auch ich hier zu einem Widerspruch. Lass dich dazu von einem Rechtzsanwalt vertreten. Vorab gehst du zu deinem zuständigem Amtsgericht und beantragst einen Beratungsschein (kostet 10 Euro), damit suchst du einen RA für Sozialrecht auf. Mit dem Beratungsschein ist eine Beratung beim Ra kostenfrei.


    Liebe Grüße und Kopf hoch, das wird schon.


    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • "Meine Schwester hat genauso das erste Studium abgebrochen und fürs zweite auch Bafög bekommen"


    Ja, unter bestimmten Umständen kann man nach einer abgebrochenen Ausbildung für eine andere Ausbildung Bafög bekommen, das ist in § 7 Abs. 3 BAföG geregelt.

  • jamee: Wenn du wegen Nichterfüllens der in § 7 Abs. 3 BAföG genannten Voraussetzungen keinen Anspruch auf BaföG hast, dann hast du Anspruch auf ALG 2, denn dann gehörst du nicht zu den Auszubildenden, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben.


    Siehe § 7 Abs.5 SGB II:



    .(5) 1Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.


    P.S.: Wohnst du bei den Eltern oder hast du einen eigenen Haushalt? Bist du unter 25 oder bist du schon 25?