Ich lebe mit meinen drei Kindern von Hartz IV , der Vater meiner großen zahlte nie Unterhalt. Nun hat er einen größeren Betrag überwiesen. Muß ich das auf der ARGE-Stelle angeben? Was passiert dann mit dem Hartz IV?
-
-
Hallo, Izzy74
du musst dies per Veränderungsmitteilung dem Amt mitteilen. Dieser Betrag wird dann auf den Bedarf angerechnet. Es ist Einkommen des Kindes.
Um ggf. regelmäßige Unterhaltszahlungen durchzusetzen, geh bitte zum Jugendamt und beantrage eine Beistandschaft bzw. hol dir diesbezüglich mal eine Beratung.
Liebe Grüße
Kätzchen35
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-